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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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gelöscht_301121 Michael Nickles „Hi Mae, das ist ja der Lacher bei der Sache. Kann man einen ...“
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Hallo Mike,

Ich bin gespannt, wieviele Formfehler noch gefunden werden.

Das ist nicht das Problem, denn im schlimmsten Falle werden die eine Anwaltskanzlei mit dem Eintreiben der "Forderungen" beauftragen, damit alles seine juristische Rechtmäßigkeit hat. Was zur Folge haben kann, dass auf die "Schuldner" dann noch zusätzliche (Anwalts-) Kosten hinzukommen - denn "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Und nachdem sowohl das Bayrische als auch das Rheinland-Pfälzische Verfassungsgericht Klagen gegen die GEZ abgewiesen haben, bleibt noch der Weg zum BVG und zum Europäischen Gerichtshof. Und solange das nicht abschließend geklärt ist, bleibt nur das, was ich und hoffentliche viele Andere tun: Zahlung unter Vorbehalt mit dem audrücklichen Hinweis, dass alle zu Unrecht bezahlten Beiträge einschl. Zinsen zurückgefordert werden.

Eine Geschichte am Rande: Wir hatten für 6 Monate Besuch eines meiner chinesischen Verwandten, der sich bei der hiesigen Ausländerbehörde angemeldet hatte. Vor kurzem kam ein Schreiben der GEZ an ihn, dass er in Tübingen gemeldet sei und daher Gebühren zu zahlen hätte. Da er zwischenzeitlich wieder zurück in Hong Kong ist, habe ich das Schreiben (unfrei) an die GEZ zurückgeschickt, mit dem Hinweis, sie mögen den Beitrag doch bitte in HK einfordern. Falls darauf eine Antwort erfolgt, informiere ich Euch.

Grüße,

Michael

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