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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
Ralf103 Olaf19 „Theoretisch ja. Praktisch aber hätte dann eine Abstimmung ...“
Optionen
die öffentlich-rechtlichen müssen sich der Konkurrenz stellen, sie können das Thema Einschaltquoten nicht ignorieren

Klar, da gebe ich dir Recht, aber warum tun sie es dann nicht und bringen z. B. qualitativ hochwertige US-TV-Serien wie Die Sopranos, Breaking Bad oder The Shield?

Im Prinzip könnten die gleich mit HBO einen Paketvertrag schließen, in Österreich funktioniert das, aber da sind die ÖR auch nicht Zwangsfinanziert ;-)

Die haben bei mir verkackt, als sie Die Sopranos immer tiefer in die Nacht verschoben haben bevor sie ganz abgesetzt wurden.

Mit ZDF Neo haben sie jetzt einen durchaus verheißungsvollen Anfang gemacht, aber warum auf Neo und nicht gleich im ZDF.

Aber im Grunde bleibe ich dabei, den ganzen Kladderadatsch radikal zusammenstreichen, Gebühren senken und auf Qualität setzen, das muss dann auch nicht zwangsläufig verkopft sein. Ich glaube die Abstimmung mit den Füßen würde dann nichtmal so schlecht ausfallen.

Das Problem ist, dass in den Programmredaktionen keine Fernsehfreaks sitzen sondern Gebrauchtwagenverkäufer ;-)

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