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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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gelöscht_301121 Michael Nickles „mir ist kein Fall bekannt, wo mit Pessimismus etwas ...“
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dieses "da kann man ehe nichts machen, das wird nichts", hängt mir restlos zum Hals raus.

Hallo Mike,

als Tübinger freut es mich natürlich mal etwas "Positives" zu hören. Bin auch kein Jurist, habe aber gute Freunde, die lange Jahre Richter waren. Und da muss ich Deinen Optimismus leider dämpfen.

Es geht garnicht um die Rechtmäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrages, es geht hier nur um Formfehler; man könnte auch sagen um juristische "Haarspalterei". Ahnlich einem nicht korrekten Impressum einer Webseite.

Der Schuss wird wohl eher nach hinten losgehen, denn jetzt wissen die Juristen der "Öffentlichen (Bedürfnis-) Anstalten" worauf sie künftig achten müssen, um solche Vollstreckungen hieb- und stichfest zu machen.

Es ehrt Dich, dass Du diesen "Kampf" nicht einfach aufgibst, nimm es mir bitte nicht übel, aber ich denke da eher an Don Quichote oder Michael (!) Kohlhaas.

Grüße,

Michael

P.S. Als kleine Unterstützung melde ich mich, nach der langen Abwesenheit, wieder als Premium-Mitglied an.

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