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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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Leute, heute viel es mir wie Schuppen von den Augen!

Es ist im Grunde so einfach die Beiträge zu umgehen.

Eine Klage einer Privat Person kann niemals gegen den Beitragsservice,SWR, MDR oder sonst wen gewonnen werden. Solche klagen sind Mühselig,
Zeitaufwendig, Kosten auch etwas und sind nicht zuletzt ohne Chancen auf erfolg.

Die Lösung ist so einfach wie genial, denn das Urteil um das es in diesem
Thema geht, hat es doch Richterlich bestätigt!

Also: Man lässt es darauf ankommen das der GV bei einem antanzt.
Natürlich hat man vorher einem evtl. erhaltenen "Bescheid" widersprochen,
zahlt aber trotzdem nicht. Das Ergebnis: Eines Tages steht der GV vor der Tür.
Doch das ist die einzige Möglichkeit es diesen Betrügern zu zeigen.

Denn: Sowie ich das mitbekommen habe sind sämtliche Vollstreckungsersuchen
unterschrieben mit: "Im Namen des Gläubigers SWR" oder "Im Auftrag des Beitragsservice"
oder oder oder.

Wie wir mittlerweile gelernt haben und wie auch das urteil oben bestätigt hat sind solche
Vollstreckungsersuchen (oder besser Vollstreckungsversuche) NICHT gültig!

Da die Anstalten sich hüten werden eine Juristische Person in dem ersuchen zu nennen,
(so wie sie es auch in sämtlichen schreiben des Beitragsservice NICHT tun,
damit man keine Juristische Person zum Greifen hat
)
kann man davon ausgehen das dass immer der Fall sein wird.
Also sind solche ersuchen IMMER ungültig. That's it!

Der GV kommt nun also mit oder ohne Richterlichen Beschluss,
(ohne Beschluss, oder Beschluss ohne Unterschrift
wäre das der 2. Grund ihn nach hause zu schicken
)
doch nehmen wir an er hat einen Beschluss und in dem ersuchen steht wie üblich:
"im Auftrag von", somit hat er keine Rechtliche Grundlage und darf wieder gehen.

Zugegeben das löst nicht das allgemeine Problem mit diesen Betrügern
und ein P-Konto bleibt weiter Pflicht, doch für den kleinen Mann,
sei es Geringverdiener oder Harz 4 Empfänger, ist es eine einfache
wie elegante Möglichkeit sich des Beitragsservice zu entledigen. 

Falls ich einen Denkfehler hatte der mir entgangen ist, immer her damit.

PS: Ich bin Harz 4 Empfänger und hätte mich befreien können
aber 1. sehe ich das nicht ein und 2. mag ich dieses kribbeln im Bauch Zwinkernd.

Ansonsten freue ich mich schon auf den Mann ;)

GrußBernd

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