Hallo Mike!
Entgegen Deiner Feststellung vom 12.12.2012 habe ich gestern von Deinem Inkassobetrieb die 1.Mahnung erhalten!
Mir ist es unverständlich, dass Dein Auftragnehmer sich nicht an die Vorgaben des Auftraggebers hält, sondern im eigenen Stil weiterarbeitet.
Mike, ich möchte Dir als Geschäftsmann keine Ratschläge erteilen, doch wenn ein Auftrag nicht klar und eindeutig formuliert wird, darf man sich nicht hinterher über die Kreativität des Auftragnehmers wundern!
Für mich war die bisherige Begleichung des Abonnements nie ein Thema zwischen uns und wird es wegen deren Banalität auch nie werden, doch hier sollte der Auftraggeber einmal ordnend eingreifen!
MfG, Hans
Kritik und Fragen an Nickles 2.686 Themen, 22.730 Beiträge
Hallo Mike,
Warum hast Du die Rechnung also nicht einfach gezahlt?stimme ich zu, mir persönlich ist es eigentlich egal wann ich die Rechnung bekomme vor Ablauf meines Abo`s (egal wo), wenn dann der Zahlungstermin nicht weit unter meinem Ablauf liegt. Meine das ich da lange Zeit genug habe um die Einzahlung zu tätigen! Die Rechnung kann ruhig früher kommen meine meine ich, da der T. nur nicht vor Ablauf zu knapp bemessen werden. Das hat eigentlich weniger mit diesem Fall zu tun als allgemeiner Hinweis.
Gruß
Manfred