Hallo Mike!
Entgegen Deiner Feststellung vom 12.12.2012 habe ich gestern von Deinem Inkassobetrieb die 1.Mahnung erhalten!
Mir ist es unverständlich, dass Dein Auftragnehmer sich nicht an die Vorgaben des Auftraggebers hält, sondern im eigenen Stil weiterarbeitet.
Mike, ich möchte Dir als Geschäftsmann keine Ratschläge erteilen, doch wenn ein Auftrag nicht klar und eindeutig formuliert wird, darf man sich nicht hinterher über die Kreativität des Auftragnehmers wundern!
Für mich war die bisherige Begleichung des Abonnements nie ein Thema zwischen uns und wird es wegen deren Banalität auch nie werden, doch hier sollte der Auftraggeber einmal ordnend eingreifen!
MfG, Hans
Kritik und Fragen an Nickles 2.685 Themen, 22.720 Beiträge
Hallo Hans146!
Bitte keine unnötige Aufregung. Gerne können Sie Ihre Rechnung bzw. Mahnung auch etwas später begleichen. Die etwas vorzeitige Rechnungsstellung ist deshalb erforderlich, weil die Zugangscodes ja automatisch mit Verfalldatum ablaufen und die erneute Freischaltung Ihres Premiumaccounts erst nach Zahlungseingang erfolgen kann. Würden wir nun die Rechnung erst nach Ablauf der Premiumzeit stellen,
hätten wir stets Reklamationen hinsichtlich des fehlenden Premiumzugangs, da ja viele Leute z.B. im Urlaub sind, wenn die Rechnung eintrifft bzw. auch nicht sofort aus zeitlichen Gründen die Rechnung begleichen können. Um nun eben den Ablauf der Premiummitgliedschaft und damit den fehlenden Zugang zu verhindern müssen wir eben den Zahlungsvorgang vor Ablauf der Premiumzeit veranlassen. Wir hoffen Ihnen nun unsere Vorgehensweise plausibel dargelegt zu haben. Die etwas vorzeitige Rechnungsstellung dient eben nur zur Verhinderung von Zugangsunterbrechungen von Mitgliedern, die aus irgend welchen Gründen (Urlaub, Krankheit etc.) die Zahlung nicht umgehend leisten können. Wir hoffen Ihnen nun den Grund für eine gewisse Vorlaufzeit bei der Rechnungsstellung plausibel dargelegt zu haben.
Nichts für Ungut und freundliche Grüsse
Dietmar Friedrich
Abonnentenservice Friedrich