Hallo Mike!
Entgegen Deiner Feststellung vom 12.12.2012 habe ich gestern von Deinem Inkassobetrieb die 1.Mahnung erhalten!
Mir ist es unverständlich, dass Dein Auftragnehmer sich nicht an die Vorgaben des Auftraggebers hält, sondern im eigenen Stil weiterarbeitet.
Mike, ich möchte Dir als Geschäftsmann keine Ratschläge erteilen, doch wenn ein Auftrag nicht klar und eindeutig formuliert wird, darf man sich nicht hinterher über die Kreativität des Auftragnehmers wundern!
Für mich war die bisherige Begleichung des Abonnements nie ein Thema zwischen uns und wird es wegen deren Banalität auch nie werden, doch hier sollte der Auftraggeber einmal ordnend eingreifen!
MfG, Hans
Kritik und Fragen an Nickles 2.716 Themen, 23.098 Beiträge
Sehr geehrter Herr Friedrich!
Wenn ich Ihre 1.Mahnung an mich vergleiche mit dem, was Sie mir hier antworten, frage ich mich, wie kann ein Geschäftsführer seine eigenen Arbeiten so "ad absurdum" führen?
Wie ist es ferner möglich, dass mir der Geschäftsführer dieses Magazin bestätigt, dass Ihre Rechnungslegung viel zu früh erfolgte und ich mir mit der Bezahlung meines Abonnements bis zu dessen Ablauf noch Zeit lassen kann und Sie mir darauf die 1.Mahnung mit einer Einzahlungsfrist und als Anlage einen Auszug aus den AGB zusenden?
Herr Friedrich, um es kurz zu machen, wenn weiterhin in diesem Stil gearbeitet wird, kündige ich zum nächstmöglichen Termin meine premium Mitgliedschaft.
Ich weiß, dass es gegenüber diesem guten Magazin eine harte Entscheidung wäre, doch manchmal muss man Wege beschreiten, um sich bestimmte und unliebsame Dinge vom Hals zu halten.
Mit freundlichem Gruß,
Hans146