Diese Binsenweisheit kann man wohl nicht oft genug wiederholen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eurograbber-trojaner-erbeutet-36-millionen-euro-a-871282.html
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Aus leere Taschen holt man selten größere Beträge raus.
Ein gerichtlicher Titel verjährt nach 30 Jahren. So lange droht der Gerichtsvollzieher. Und eine Verbraucherinsolvenz hilft auch nicht - § 302 Ziffer 1 InsO.