Diese Binsenweisheit kann man wohl nicht oft genug wiederholen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eurograbber-trojaner-erbeutet-36-millionen-euro-a-871282.html
Viren, Spyware, Datenschutz 11.239 Themen, 94.617 Beiträge
Wenn ich meinen Lebensunterhalt in dem "Job" verdienen würde würde ich den Geldeingang laufend überwachen und das "gefährdete" Konto gründlich leerräumen.
Klappt nicht. Abgesehen vom Vorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB) hat das Phishing-Opfer einen Anspruch gegen den Agenten aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 261 StGB. Auch die Leistungskondiktion (§ 812 BGB) wäre eine Möglichkeit, gegen den Agenten vorzugehen.