Hallo,
mein Bruder kauft und verkauft seine Autos bei Autoscout. Nun hat er in den letzen 6 Monaten 5 Autos bei Autoscout24 verkauft. Er ist seit Jahren als privater Verkäufer angemeldet. Angeben wurde neben den üblichen Fahrzeug Daten auch immer dieselbe Handynummer von Vodafone.
Das Vodafone Handy läuft über den Namen meiner Schwester. Der Autoscout Account ist der von meinem Bruder. Er nutzt nur das Handy meiner Schwester.
Gestern flatterte ein Brief von den Anwänten JuS Volker Scholms (Steffen Böhnenstedt) in den Briefkasten meiner Schwester. Es wurde behaputet Sie würde gewerblichen Handel mit Autos betreiben. Die KFZ-Innung Niederbayern habe die Anwälte beauftragt.
Es ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Dazu kommt ein ellenlanger Text 10-11 Seiten. Auf 6-7 Seiten werden die AGB´s von Autoscout erläutert. Dabei waren auch Kopien der Angebote bei Autoscout. Die Rechnung beläuft sich lediglich auf eine Abmahngebühr von ca. 800€
Das kuriose an dieser Geschichte ist, die müssen die Adresse über die Handynummer bekommen haben, da die meine Schwester angeschrieben. Wäre es über Autoscout gegangen hätten die meinen Bruder angeschrieben. Vielleicht liege ich auch falsch.
Dazu zu sagen ist, mein Bruder hatte nie ein Auto länger als 2-3-4 Monate, dann hatte er die wieder verkauft und ich einen anderen gekauft. Das seit ca 15 Jahren.
Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich bin der Meinung, sollte mein Bruder tatsächlich geweblich Handeln (was er natürlich nicht macht) und als privater Verkäufer angemeldet sein, wäre es doch Steuerhinterziehung, und das Finanzamt würde sich einschalten.
Meine Schwester hatte bereits dort angerufen, die haben ihr am Telefon gesagt, sie habe 3 Möglichkeiten:
1. Bezahlen
2. Die Mahnung umschreiben lassen
3. Einen guten Anwalt suchen
letzteres habe ich beiden geraten
Für mich riecht das schwer nach einer neuen Masche, um an anderer Leute Geld zu kommen. Zumal die auch nur die Adresse über Vodafone haben können. Doch wie kann man da am Besten vorgehen?
Einen fast identischen Thread gibt es auch im motor-talk Forum, doch der ist von 2008.
Danke torsten
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Das schlimme ist noch: Viele der "Experten" glauben noch, sie würden sich einen Gefallen tun wenn sie die Kleinunternehmerregelung anwenden. Erstmal geht das im Grunde nur im Dienstleistungsbereich á la "Ich-AG", da z.b. beim Autohandel ruckzuck die Umsatzgrenzen überschritten sind, und zum anderen überlisten sich die Nachwuchsunternehmer in zwei Punkten. Erstmal bleibt einem die gesparte Umsatzsteuer nicht, weil man gegenüber Firmen den Preis reduzieren muss (wie Du schon schreibst - die rechnen mit dem Netto) und zum anderen glauben die, sie hätten Aufwand in der Buchführung gespart. Und das ist der größte Irrtum aller Zeiten. Zum einen bräuchten die "größere" Kleinbetriebe theoretisch auch nicht, aber irgendwie möchte auch das Finanzamt sehen wie man seine Zahlen ermittelt. Ergo muss man schon irgendwas machen - und bevor man das Rad neu erfindet befasst man sich lieber mit Lexware und Co und macht es richtig. Zumal eine korrekte Buchführung auch die Basis allen Controllings ist. Und das muss nicht erst hochtrabend mit 30 Mitarbeitern anfangen. Die klassische Doppelte Buchführung ist ja ein ausgefuchstes Werk, was es dem Kundigen ermöglicht, sehr straight seine Zahlen im Griff zu haben. Auch wenn es nach Terror aussieht: Wer keinen Steuerberater bezahlen möchte / kann sollte das lernen!