Hallo,
mein Bruder kauft und verkauft seine Autos bei Autoscout. Nun hat er in den letzen 6 Monaten 5 Autos bei Autoscout24 verkauft. Er ist seit Jahren als privater Verkäufer angemeldet. Angeben wurde neben den üblichen Fahrzeug Daten auch immer dieselbe Handynummer von Vodafone.
Das Vodafone Handy läuft über den Namen meiner Schwester. Der Autoscout Account ist der von meinem Bruder. Er nutzt nur das Handy meiner Schwester.
Gestern flatterte ein Brief von den Anwänten JuS Volker Scholms (Steffen Böhnenstedt) in den Briefkasten meiner Schwester. Es wurde behaputet Sie würde gewerblichen Handel mit Autos betreiben. Die KFZ-Innung Niederbayern habe die Anwälte beauftragt.
Es ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Dazu kommt ein ellenlanger Text 10-11 Seiten. Auf 6-7 Seiten werden die AGB´s von Autoscout erläutert. Dabei waren auch Kopien der Angebote bei Autoscout. Die Rechnung beläuft sich lediglich auf eine Abmahngebühr von ca. 800€
Das kuriose an dieser Geschichte ist, die müssen die Adresse über die Handynummer bekommen haben, da die meine Schwester angeschrieben. Wäre es über Autoscout gegangen hätten die meinen Bruder angeschrieben. Vielleicht liege ich auch falsch.
Dazu zu sagen ist, mein Bruder hatte nie ein Auto länger als 2-3-4 Monate, dann hatte er die wieder verkauft und ich einen anderen gekauft. Das seit ca 15 Jahren.
Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich bin der Meinung, sollte mein Bruder tatsächlich geweblich Handeln (was er natürlich nicht macht) und als privater Verkäufer angemeldet sein, wäre es doch Steuerhinterziehung, und das Finanzamt würde sich einschalten.
Meine Schwester hatte bereits dort angerufen, die haben ihr am Telefon gesagt, sie habe 3 Möglichkeiten:
1. Bezahlen
2. Die Mahnung umschreiben lassen
3. Einen guten Anwalt suchen
letzteres habe ich beiden geraten
Für mich riecht das schwer nach einer neuen Masche, um an anderer Leute Geld zu kommen. Zumal die auch nur die Adresse über Vodafone haben können. Doch wie kann man da am Besten vorgehen?
Einen fast identischen Thread gibt es auch im motor-talk Forum, doch der ist von 2008.
Danke torsten
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1.) Hier würde ich mir auf jeden Fall von einem Steuerberater weiterhelfen lassen. Es gibt ja auch Kanzleien, in denen gleichzeitig Rechtsanwälte arbeiten, das ergibt vielleicht einen Synergieeffekt, d. h. das Problem wird aus einer Hand gelöst, sonst gibt es naher einen Steuerberater und einen Anwalt, die vielleicht unterschiedliche Vorgehensweisen anraten.
2.) Stichworte, die mir dazu einfallen:
- Einstufung als Gewerbe, beiteiligte Behörden: Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt, städtisches Gewerbesteueramt
- Registrierung bei der zuständigen Kammer, Meisterzwang: es ist wohl kein reiner Handel, es wird geschraubt, Stichwort z. B. Bremsen etc. Da ist eventuell ein Meisterbrief notwendig und eine Registrierung bei der zuständigen Kammer einschließlich Gebühren.
- Sozialabgaben: kommen wohl nur die eigenen in Betracht, wenn keine weitere Mitarbeiter geschraubt haben.
- eigene Arbeitszeit: dafür Lohnaufwand zu berechnen, d.h. als fiktiver Angestellter z.B. einer GmbH, ist zweischneidig. Dieser Lohn wäre ja dann steuer und sozialabgabenpflichtig.
- Haftungsrisiko: sollte durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
- Gewinn: wird wohl keiner entstanden sein, wenn man aus Einzelteilen ein Auto baut, ist das immer teuer als ein vergleichbares neues, es sein denn, man baut aus Schrotteilen zusammen.
- Garantie: bei Einstufung als Gewerbe muß, glaube ich, eine einjährige Gebrauchtwagengarantie geboten werden.
- Gewinnerzielungsabsicht: wird Gewinn gemacht, könnte man sich zum Vorsteuerabzug veranlagen lassen, d. h. beim Einkauf die Mwst. sparen. Wird dauerhaft kein Gewinn gemacht, hat das Finanzamt etwas gegen den Vorsteuerabzug, nennt sich dann Liebhaberei. Allerdings muß einer neu gegründeten Firma eine Anzahl von Jahren eingeräumt werden, in denen sie Verlust machen kann, ca. 3-5 Jahre?
- Abmahnung: wird wohl unausweichlich sein. Aber vielleicht kann der Anwalt die Unterlassungserklärung entschärfen. Erstmal prüfen, ob der Abmahnende überhaupt das Recht zum Abmahnen hat, d. h. es muß sich um einen am Markt aktiven Mitbewerber handeln, bzw. der Anwalt muß von einem solchen beauftragt worden sein.
- Internet-Recht (Quellen kann ich bei weiterem Wissensbedarf nennen): bei künftigen Anzeigen im Internetz sollten die rechtlichen Vorschriften beachtet werden: Impressum, Datenschutzklausel, Widerrufsrecht (gibt es das bei Autos?) und weiterer Deutschland-Bürokratiewahnsinn.
- Buchführung: zum Nachweis gegenüber Finanzamt sollte auf jedenfall mindestens eine Ein-/ Ausgabenauflistung einschließlich Belege einschließlich Ver-/ Kaufverträge geführt werden.
- Aufbewahrungspflicht für Belege: mindestens 10 Jahre.
So, lieber torsten40, ich gehe davon aus, nach all diesen Hinweisen geht Dein Bruder sicherlich freiwillig zum Steuerberater/ Anwalt. Wahrscheinlich war er schon dort, weil die gesetzten Fristen ja meistens recht kurz sind. Erzähl doch mal, wie's gelaufen ist!