Hallo,
mein Bruder kauft und verkauft seine Autos bei Autoscout. Nun hat er in den letzen 6 Monaten 5 Autos bei Autoscout24 verkauft. Er ist seit Jahren als privater Verkäufer angemeldet. Angeben wurde neben den üblichen Fahrzeug Daten auch immer dieselbe Handynummer von Vodafone.
Das Vodafone Handy läuft über den Namen meiner Schwester. Der Autoscout Account ist der von meinem Bruder. Er nutzt nur das Handy meiner Schwester.
Gestern flatterte ein Brief von den Anwänten JuS Volker Scholms (Steffen Böhnenstedt) in den Briefkasten meiner Schwester. Es wurde behaputet Sie würde gewerblichen Handel mit Autos betreiben. Die KFZ-Innung Niederbayern habe die Anwälte beauftragt.
Es ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Dazu kommt ein ellenlanger Text 10-11 Seiten. Auf 6-7 Seiten werden die AGB´s von Autoscout erläutert. Dabei waren auch Kopien der Angebote bei Autoscout. Die Rechnung beläuft sich lediglich auf eine Abmahngebühr von ca. 800€
Das kuriose an dieser Geschichte ist, die müssen die Adresse über die Handynummer bekommen haben, da die meine Schwester angeschrieben. Wäre es über Autoscout gegangen hätten die meinen Bruder angeschrieben. Vielleicht liege ich auch falsch.
Dazu zu sagen ist, mein Bruder hatte nie ein Auto länger als 2-3-4 Monate, dann hatte er die wieder verkauft und ich einen anderen gekauft. Das seit ca 15 Jahren.
Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich bin der Meinung, sollte mein Bruder tatsächlich geweblich Handeln (was er natürlich nicht macht) und als privater Verkäufer angemeldet sein, wäre es doch Steuerhinterziehung, und das Finanzamt würde sich einschalten.
Meine Schwester hatte bereits dort angerufen, die haben ihr am Telefon gesagt, sie habe 3 Möglichkeiten:
1. Bezahlen
2. Die Mahnung umschreiben lassen
3. Einen guten Anwalt suchen
letzteres habe ich beiden geraten
Für mich riecht das schwer nach einer neuen Masche, um an anderer Leute Geld zu kommen. Zumal die auch nur die Adresse über Vodafone haben können. Doch wie kann man da am Besten vorgehen?
Einen fast identischen Thread gibt es auch im motor-talk Forum, doch der ist von 2008.
Danke torsten
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@torsten40
Wenn Autoscout ab 4 Anzeigen von Gewerblichkeit ausgeht, hat dies mit der Klassifizierung der Anbieter auf dieser Website in privat und gewerblich zu tun, um den Interessenten einen Hinweis auf den Verkäufer zu geben (ist z.B. für die Gewährleistung von Bedeutung), für andere Rechtsbereiche ist diese Einordnung jedoch ohne Belang.
Wenn sich Handwerkskammer und Innung einschalten und abmahnen, dann zum Schutz ihrer (Zwangs-)Mitglieder, die dafür auch Beiträge bezahlen (müssen). Beide wachen nicht nur im Interesse der Mitglieder untereinander, sondern auch im Verbraucherinteresse auf die Einhaltung von Regeln und Standards.
Im steuerlichen Sinne liegen *zumindest* sonstige Einkünfte vor (= private Veräußerungsgeschäfte, früher salopp als "Spekulationsgeschäfte" bezeichnet), weil die Autos innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 1 Jahr angeschafft und wieder veräußert worden sind. Der Gewinn/Verlust wird durch die Gegenüberstellung von Verkaufserlös und belegbaren/glaubhaft gemachten Ausgaben ermittelt - die von dir vermutete fiktive Bepreisung der eigenen Arbeitsleistung findet dabei nicht statt.
Mein dringender Rat: Dein Bruder soll sich
- einen Anwalt suchen, damit die Abmahnung vom Tisch kommt,
- einen Steuerberater suchen, der ihn hinsichtlich einer Selbstanzeige beim Finanzamt berät, dann kann die mögliche Steuerhinterziehung beurteilt und mit geeigneten Maßnahmen straffrei gestellt werden.
Benni11