Hallo,
mein Bruder kauft und verkauft seine Autos bei Autoscout. Nun hat er in den letzen 6 Monaten 5 Autos bei Autoscout24 verkauft. Er ist seit Jahren als privater Verkäufer angemeldet. Angeben wurde neben den üblichen Fahrzeug Daten auch immer dieselbe Handynummer von Vodafone.
Das Vodafone Handy läuft über den Namen meiner Schwester. Der Autoscout Account ist der von meinem Bruder. Er nutzt nur das Handy meiner Schwester.
Gestern flatterte ein Brief von den Anwänten JuS Volker Scholms (Steffen Böhnenstedt) in den Briefkasten meiner Schwester. Es wurde behaputet Sie würde gewerblichen Handel mit Autos betreiben. Die KFZ-Innung Niederbayern habe die Anwälte beauftragt.
Es ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Dazu kommt ein ellenlanger Text 10-11 Seiten. Auf 6-7 Seiten werden die AGB´s von Autoscout erläutert. Dabei waren auch Kopien der Angebote bei Autoscout. Die Rechnung beläuft sich lediglich auf eine Abmahngebühr von ca. 800€
Das kuriose an dieser Geschichte ist, die müssen die Adresse über die Handynummer bekommen haben, da die meine Schwester angeschrieben. Wäre es über Autoscout gegangen hätten die meinen Bruder angeschrieben. Vielleicht liege ich auch falsch.
Dazu zu sagen ist, mein Bruder hatte nie ein Auto länger als 2-3-4 Monate, dann hatte er die wieder verkauft und ich einen anderen gekauft. Das seit ca 15 Jahren.
Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich bin der Meinung, sollte mein Bruder tatsächlich geweblich Handeln (was er natürlich nicht macht) und als privater Verkäufer angemeldet sein, wäre es doch Steuerhinterziehung, und das Finanzamt würde sich einschalten.
Meine Schwester hatte bereits dort angerufen, die haben ihr am Telefon gesagt, sie habe 3 Möglichkeiten:
1. Bezahlen
2. Die Mahnung umschreiben lassen
3. Einen guten Anwalt suchen
letzteres habe ich beiden geraten
Für mich riecht das schwer nach einer neuen Masche, um an anderer Leute Geld zu kommen. Zumal die auch nur die Adresse über Vodafone haben können. Doch wie kann man da am Besten vorgehen?
Einen fast identischen Thread gibt es auch im motor-talk Forum, doch der ist von 2008.
Danke torsten
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Mal ganz am Rande: Innungen fühlen sich oft wie der gleichberechtigte Partner der Handwerkskammern. Doch dies ist nicht so, im Gegenteil. Nicht selten sind die HWKs vom Eigenleben der Innungen genervt. Im KFZ-Bereich muss man allerdings sagen daß die Zusammenarbeit verhältnismäßig eng ist. Die Branche ist mächtig und hat eine starke Lobby.
Das ändert aber nix an der Tatsache daß man hier auch zwischen Werkstatt und Handel unterscheiden. Zwar gibts oft Überschneidungen, aber grundsätzlich sind das mal zwei verschiedene Paar Schuhe. Und mit reinem Handel haben HWK und Innung nix zu tun.
Sollte das Schreiben dennoch Hand und Fuss haben (was ich nachwievor nicht glaube) dann würde ich argumentieren, daß Gewerbeaufsicht (Ordnungsamt) und Finanzamt das Ganze NICHT als Gewerbe einstufen. Wobei beide Ämter oft gegensätzlich argumentieren. Die Gewerbeaufsicht sieht schnell eine gewerbliche Tätigkeit, wohingegen das Finanzamt bei sowas oft unterstellen, daß sich jemand nur sein Hobby vergolden will. Da wird dann die Gewinnerzielungsabsicht bestritten und der mögliche Vorsteuerabzug untersagt.
Das ganze übrigens vor dem Hintergrund, daß auch ein Privatmann unter bestimmten Vorraussetzungen den Gewinn an Veräußerungsgeschäften als Einkommen versteuern muss. Es scheint also ratsam, mal eine Art Buchführung anzufangen um nachzuhalten wie sich die Sache finanziell darstellt.