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Abmahnung wegen privatem Autoverkauf (Autoscout)?

torsten40 / 105 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
mein Bruder kauft und verkauft seine Autos bei Autoscout. Nun hat er in den letzen 6 Monaten 5 Autos bei Autoscout24 verkauft. Er ist seit Jahren als privater Verkäufer angemeldet. Angeben wurde neben den üblichen Fahrzeug Daten auch immer dieselbe Handynummer von Vodafone.
Das Vodafone Handy läuft über den Namen meiner Schwester. Der Autoscout Account ist der von meinem Bruder. Er nutzt nur das Handy meiner Schwester.

Gestern flatterte ein Brief von den Anwänten JuS Volker Scholms (Steffen Böhnenstedt) in den Briefkasten meiner Schwester. Es wurde behaputet Sie würde gewerblichen Handel mit Autos betreiben. Die KFZ-Innung Niederbayern habe die Anwälte beauftragt.
Es ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Dazu kommt ein ellenlanger Text 10-11 Seiten. Auf 6-7 Seiten werden die AGB´s von Autoscout erläutert. Dabei waren auch Kopien der Angebote bei Autoscout. Die Rechnung beläuft sich lediglich auf eine Abmahngebühr von ca. 800€

Das kuriose an dieser Geschichte ist, die müssen die Adresse über die Handynummer bekommen haben, da die meine Schwester angeschrieben. Wäre es über Autoscout gegangen hätten die meinen Bruder angeschrieben. Vielleicht liege ich auch falsch.
Dazu zu sagen ist, mein Bruder hatte nie ein Auto länger als 2-3-4 Monate, dann hatte er die wieder verkauft und ich einen anderen gekauft. Das seit ca 15 Jahren.

Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich bin der Meinung, sollte mein Bruder tatsächlich geweblich Handeln (was er natürlich nicht macht) und als privater Verkäufer angemeldet sein, wäre es doch Steuerhinterziehung, und das Finanzamt würde sich einschalten.

Meine Schwester hatte bereits dort angerufen, die haben ihr am Telefon gesagt, sie habe 3 Möglichkeiten:
1. Bezahlen
2. Die Mahnung umschreiben lassen
3. Einen guten Anwalt suchen

letzteres habe ich beiden geraten

Für mich riecht das schwer nach einer neuen Masche, um an anderer Leute Geld zu kommen. Zumal die auch nur die Adresse über Vodafone haben können. Doch wie kann man da am Besten vorgehen?

Einen fast identischen Thread gibt es auch im motor-talk Forum, doch der ist von 2008.

Danke torsten

Freigeist
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luschgy Alpha13 „Ist definitiv gewerblich! Warum man da noch fragt ist mir ein Rätsel......“
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Dem Finanzamt interessiert eine gewerbliche Tätigkeit erst dann, wenn man kein Kleinunternehmer mehr ist, bzw. wenn man steuerpflichtiges Einkommen erzielt.

Steuerpflichtig sind Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz erst oberhalb eines Freibetrages von 8.004 Euro bei unverheirateten, bzw. 16.008 Euro bei Verheirateten, zuzüglich weiteren Freibeträgen, wie z.B. Bebindertenfreibetrag, ect...
So können auch mal weit über 20.000 Euro Freuibetrag bei Verheirateten zuzammenkommen.
Wenn Du Autos kaufst, musst Du am PC sitzen, der benötigt Strom, verursacht Abschreibungen, ebenso kostet dein Arbeitszimmer Miete, das Licht kostet Strom, hinfahren zum Autokauf veursacht Geld, Leerfahrten ebenso, ect. Eine schöne Buchführung kann hierbei helfen, dem Finanaamt das das ganze Finanzamt vorzurechnen.

Bei der Umsatzsteuer musst Du aufpassen, das Du am Jahersende nicht über 17.500 Euro als Differenz Einkauf minus Verkauf kommst, den das ist die Schwellewo es dann im Folgejahr zur Unternehmerschasft kommt, wo auch jeder Euro in der Umsatzsteuer abzuführen ist, man jedoch im Gegenzug dafür vorsteuerabzugsberechtigt ist. das heißt zum Beisoiel, kaufe ich mir für den Autohandel einen Waschlappen für 1,19 Euro Brutto darf ich mir dafür 19 Cent sofort vom Finanamt zurückholen. Kleinunternhmer und oder sogenannte Schwarzhändler zahlen keine Steuer und bekomme auch keine Steuer zurück, ein Schwarzhändler ist erst dann ilegal, wenn er steuerpflichtig wird, also oben lesen. 

Gewährleistungstechnisch ist ein Hobbyhändler jedoch zur Gewährleistung verpflichtet, sobald sein Handel auf Wiederholung ausgerichtet ist.

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