Da sollten div. Herrschaften froh sein, dass so etwas nicht in Deutschland möglich ist...
http://www.focus.de/digital/internet/fall-joel-tenenbaum-ohne-gnade-675-000-dollar-strafe-wegen-30-song-downloads_aid_806488.html
Gruß
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.605 Themen, 14.802 Beiträge
Ein Mörder kommt in der BRD nach ca. 20 J. Knast schuldenfrei, der dämliche Uploader ist bis an sein Lebensende verschuldet.
Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage. Oder hältst Du 20 Jahre Knast für angemessener als 600 000 $ Strafe???
Und der Vergleich mit dem Strafmaß für Mord ist in diesem Fall sowieso völlig unpassen: Überleg mal, was in den USA für Strafen auf Mord stehen!!!
Soll ich für Dich googlen?
Nein.
Nochmal: Hier ging es um Strafrecht. Und da gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Straftat war ja bewiesen, der Täter geständig, es handelt sich hier also nicht um irgendeinen Justizirrtum o.ä.
Natürlich bin ich genauso dagegen, wenn irgendjemand unschuldig zur Verantwortung gezogen wird, weil Verfahrensfehler gemacht wurden. Aber dann muss das Verfahren geändert werden bzw. es müssen die Verfahrensfehler vermieden werden.
Verstöße gegen Gesetze grundsätzlich nicht mehr zu ahnden, nur weil in gewissen Fällen Fehler gemacht wurden, halte ich jedoch für eine völlig falsche Konsequenz.
Um nochmal auf Dein Mord-Beispiel zu kommen: Sollen Mörder zukünftig grundsätzlich straffrei bleiben, nur weil in Einzelfällen auch schon Unschuldige verurteilt wurden (z.B. Günther Kaufmann http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mordfall-kaufmann-des-schauspielers-falsches-gestaendnis-1.736671) ?
Wer unschuldig ist, darf nicht bestraft werden. Wer schuldig ist, muss bestraft werden. Es bleibt die Frage nach der Höhe der Strafe: Was ist angemessen?
Gruß, mawe2