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gelöscht_305164 mawe2 „Verstehe ich Dich richtig: Der einzelne Raubkopierer darf...“
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Verstehe ich Dich richtig: Der einzelne Raubkopierer darf nicht um seine Existenz gebracht werden...
Wie bitte?
Der hat einige Dateien via P2P geladen + ist jetzt bis an sein Lebensende ruiniert?
So kann das nicht laufen.
Naja, so sind die Amis.
Gut, daß es für den Upload heftig auf die Finger gibt, ist i.O.
Wenn die Untat bewiesen ist, nicht wie einfach unterstellt.
Aber nicht in dieser Dimension.
Dich kann es auch erwischen.
Achte einfach mal auf die eingesetzte Software.
Dazu kommt ein wenig Beweislastumkehr + schon stehst Du trotz Rechtschutzversicherung heulend in der Ecke.
Also... 

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Igitt Waldschrat_70