Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?
Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.
Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.
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Ne, das ist nicht konform .
Ein Halteverbot wird spätestens mit einer Einmündung beendet.
Bei dem "Viertel " Parken wird es sich wohl um ein Anwohnerparken handeln. Ein generelles HV ist schwer vermittelbar und mir in meiner Praxis auch noch nicht vorgekommen
Hier aber Pauschal ein HV auszusprechen ist beim Verwaltungsgericht in Aachen abgelehnt worden.
Daraufhin mußte in Aachen dieses HV durch Parkzonen aufgelöst werden.
Anwohner dürfen gegen einen Obulus einen Anwohnerparkausweis kaufen und alle anderen Besucher einen Parkschein ziehen.
jruess
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