Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?
Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.
Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ein Halteverbot bedarf "immer" eines Anfangshalteverbotes und eines Endhalteverbotsschildes. Das sind die Die Zeichen 283-10 (Anfang) bzw. 283-20 (Ende) Ab einer gewissen Länge muss das Doppepfeilzeichen 283-30 eingestellt werden.
Das dachte ich bisher auch immer.
Aber: Es darf irgendwo am Anfang eines "Viertels" ein Schild stehen und alle Straßen innerhalb des Stadt-Viertels dann ohne irgendwelche Schilder.
So kann man auch Gebühren generieren.
Vgl. auch hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95449&st=0&gopid=1057235136entry1057235136
Das dachte ich bisher auch immer.
Aber: Es darf irgendwo am Anfang eines "Viertels" ein Schild stehen und alle Straßen innerhalb des Stadt-Viertels dann ohne irgendwelche Schilder.
So kann man auch Gebühren generieren.
Vgl. auch hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95449&st=0&gopid=1057235136entry1057235136