Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?
Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.
Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.
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rechtzeitiges Aufstellen
Haltverbote werden üblicherweise drei Tage vor Beginn der Gültigkeit aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu informieren. Diese Regelung hat sich als 72-Stunden-Frist etabliert, wobei es auch Städte gibt, die einen Vorlauf von 96 Stunden veranlassen.
Ähm, man darf doch bis zu 14 Tagen an einer Stelle parken. Was ist also, wenn ich für 10 Tage in den Urlaub fahre und 72 stunden später ein Verbotsschild aufgestellt wird? Läuft das unter "Pech gehabt"?
Haltverbote werden üblicherweise drei Tage vor Beginn der Gültigkeit aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu informieren. Diese Regelung hat sich als 72-Stunden-Frist etabliert, wobei es auch Städte gibt, die einen Vorlauf von 96 Stunden veranlassen.
Ähm, man darf doch bis zu 14 Tagen an einer Stelle parken. Was ist also, wenn ich für 10 Tage in den Urlaub fahre und 72 stunden später ein Verbotsschild aufgestellt wird? Läuft das unter "Pech gehabt"?