Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?
Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.
Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Natürlich kann das sein.
Ein Parkverbot wird nicht ausschließlich durch das entsprechende Schild bedingt, sondern auch durch andere Faktoren.
Der Strafzettel muss darüber Auskunft geben, gegen welchen Paragrafen der StVO Du verstoßen hast und daraus geht dann auch hervor, was die Ursache für das Parkverbot ist.
Parken ist z.B. auch verboten, wenn die Straße zu eng ist, wenn Du entgegen der Fahrtrichtung am Straßenrand parkst, wenn der Bordstein abgesenkt ist u.u.u.
Gruß, mawe2
Guter Punkt, ist aber z.B. auf Einbahnstraßen dann wieder erlaubt... *stöhn*
BG,
Bergi2002
in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung?
Äh, falsch ausgedrückt - du hast Recht, auf beiden Seiten mit der Fahrtrichtung, sofern nichts durch Verbotsschilder eingeschränkt ist...
Jesses, ich werde alt...
BG,
Bergi2002
Evtl. Bewohnerparkplätze? Dann benötigst du den passenden Ausweis im Fenster, ansonsten gibt es halt ein Knöllchen...da sollte aber zumindest am Anfang der Strasse (bzw. des Gebietes, falls das für mehrere Strassen gilt) ein (meist klitzekleines) Hinweisschild stehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bewohnerparken
Ansonsten Fotos hochladen zum Schildersuchen...
Servus,
da wirst du am besten einen Anwalt fragen müssen - was ich aber noch meine zu wissen: a) bei Einmündungen und Kreuzungen sind generell die ersten 5 Meter "tabu" und b) es gibt sog. Zonenparkverbote, die gewisse Bereiche parktechnisch Einschränken können, egal, was auf der Straße gemalt ist - z.B. nur Anwohnern ist das Parken dort gestattet.
Auch könnte es eine lokale Ankündigung hinsichtlich eines Parkverbotes im Amtsblatt gegeben haben (z.B. für ein Fest / eine Umbaumaßnahme) - wenn der Vorlauf entsprechend war und ggf. sogar am Orts-/Straßeneingang noch Hinweisschilder gab, dann kann auch das sogar ein Grund sein.
Sind aber alles Mutmaßungen - frag mal Kollege Anwalt...
BG,
Bergi2002
PS Bei uns in Köln ist "Anwohnerparken" immer wieder ein Quell voller Freude - was hab ich schon lecker Knöllchen bezahlt, weil ein Schild von Bäumen überrankt bzw. ich nicht so aufmerksam war... und wieder Geld futsch....
Laut Wiki darf das nicht mehr Anwohnerparken heissen, das ist jetzt Bewohnerparken...das Bundesverwaltungsgericht hatte was am Begriff 'Anwohner' auszusetzen. Siehe den Wikilink oben bei mir.
Und?
Und was macht dann der Ortsfremde - bezahlen!
Eine Zeitungsanzeige dürfte kaum eine rechtsgültige Verkehrseinschränkung begründen.
Genau das wollte ich ja damit gesagt haben.
Zumindest wenn ein Schild nicht erkennbar weil z.B. verdeckt oder zugeschneit ist, gehe ich gegen Knöllchen per Anwalt vor.
Ein nicht erkennbares Schild kann ich nicht beachten. Wie auch?
Volker
Sowas wäre nicht wirksam.
Neu eingerichtete Park-/Halteverbotszonen müssen nach BVerfG-Rechtsprechung 72 h vorher durch Schilder an der betreffenden Stelle angezeigt werden.
Da kann es dann aber z.B. (auch wenn hier gerade konkret nicht zutreffend) denjenigen treffen, der die Kiste abstellt, zwei Wochen verreist und nach Rückkehr sein Auto beim Abschlepper auslösen muß.
Ist hart, aber rechtlich sauber...
Zur Sache hier: die Gründe sind vielfältig.
Mich hat man in Rheinbach (bei Bonn) mal aufgeschrieben wegen Parkens im Halteverbot. Auf der Knolle (auf Thermopapier inkl. Bankverbindung) stand auch eine Tel.nr., die ich direkt angerufen habe. An der Kreuzung in Sichtweite standen 3 Halteverbotsschilder, nur nicht für die Straße, auf der ich parkte. Aber: bei Einfahrt in das Gebiet stand an der Einfahrtsstraße ein Schild mit dem Hinweis einer Parkverbotszone. Daß das an besagter Kreuzung mit 3 und nicht mit 4 Schildern noch einmal "aufgefrischt" wurde, ändert nix daran, daß ich trotzdem falsch geparkt hatte.
Ärgerlich, aber 5 EUR...
Gruß,
Dirk
Hallo Systemcrasher,
Auf der Rechnung steht bestimmt ne Telefonnr. Ruf die doch mal an.
Gruß
Schau doch mal nach, auf welches Konto du den fälligen Betrag überweisen sollst. Vielleicht hat da die Rumänen-Parksünder-Abzocker-Mafia ihre Hände im Spiel.
Wenn nur jeder Zehnte bezahlt, dann machen die recht gute Geschäfte und brauchen ihre Betteltrupps nicht mehr so oft einzusetzen.... :-))
Gruß
K.-H.
Unter bestimmten Bedingungen ist das Parken auch ohne entsprechendes Schild verboten, diese sind (Auswahl):
-5m im unmittelbaren Kreuzungsbereich (bei T-Kreuzungen auch gegenüber der Einmündung, wenn wenig Platz ist)
-Wo Pfeilmarkierungen auf der Straße sind
-wenn zwischen durchgezogener Mittellinie und parkendem Auto weniger als 3m Platz sind
-auf Vorfahrtstraßen außerhalb von Ortschaften
-5m bzw. 50m vor Bahnübergängen (in Orten/außerhalb)
-vor abgesenkten Bordsteinen
-vor Feuerwehrzufahrten
-15m vor/hinter einer Haltestelle
-Parken in 2. Reihe
-auf Grenzmarkierungen für Parkverbote
-in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkflächen
-auf Schachtdeckeln
Das ist jedenfalls die Theorie. Trifft davon was auf dich zu?
Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung.
Dann würde ich in Widerspruch gehen, denn rückwirkende Parkverbote, das heißt, es gibt nur ein "Parkverbot Ende", aber keinen Anfang, sollten nicht zulässig sein.
Weist ein Pfeil im Schild zur Fahrbahn hin, wird der Anfang gekennzeichnet, durch einen Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende (vergl StVO zu Zeichen 283 und 286). Demzufolge sind Pfeile oder Schriftzüge auf Zusatzzeichen unwirksam. Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des HV-Bereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)
Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat286.htm
Da kann ich noch eins bzw. zwei aus Hamburg draufsetzen und auch der Anwalt hat die weiße Fahne geschwenkt:
1. Strafzettel wegen Falschparkens:
Rechts vom Bordstein waren 3 m Platz. Dann kam ein 3 m (!) breiter Sandstreifen, dann ein Fahrradweg und dann ein 4 Gehwegplatten breiter Fußweg. Ich habe das Auto auf dem Sandstreifen abgestellt. Begründung: Da stand aber auch kein Parkerlaubnisschild.
2. Ich wollte zu einem Kunsthandwerkermarkt in Hamburg-Volksdorf. Da ist es immer schwierig, einen Parkplatz zu finden. Ich klapperte schon seit einer halben Stunde die Seitenstraße ab und endlich fand ich einen freien Platz auf einer Strecke von 50 m zwischen 2 Verbotsschildern. Da ging ein Polizist spazieren. Zur Sicherheit habe ich ihn sogar noch angesprochen, ob ich da ordnungsgemäß stünde. Antwort: Ja!
Ich kam nach Marktende wieder und fand ein Ticket an der Windschutzscheibe! Hin zur Polizeiwache und den Beleidigten gemacht. Anwort: Dort stand zwischen 12 und 16 Uhr ein "Mobiles Parkverotsschild"!
Mein Einwand, dass das nicht ginge, wurde abgewimmelt. Der Fahrzeughalter/führer hat die Pflicht alle halbe Stunde nachzuschauen, ob da nicht zufällig ein Schild aus dem Boden wächst.
Meines Erachtens die Lizenz zum Gelddrucken, denn selbst wenn ich alle halbe Stunde nachschaue: Nach 5 Minuten kann der Bullezist den Zettel an die Scheibe pappen. - Der Anwalt: Klage aussichtslos!
So ein Unsinn, denn:
rechtzeitiges Aufstellen
Haltverbote werden üblicherweise drei Tage vor Beginn der Gültigkeit aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu informieren. Diese Regelung hat sich als 72-Stunden-Frist etabliert, wobei es auch Städte gibt, die einen Vorlauf von 96 Stunden veranlassen.
Quelle: http://www.rsa-95.de/3D_Haltverbot.htm (da steht auch noch mal das mit dem rückwirkenden HV).
Ich gehe doch nicht ständig raus, um nach HV-Schildern zu schauen. Soll ich mir da vielleicht noch eine Webcam einrichten, damit ich auch im Urlaub, auf Arbeit, während des Einkaufens... nachschauen kann? Seltsame Argumentation seitens der Polizei.
Tja, in meinem Fall war das anders...
Das Schöne war ja auch, dass, als ich beim Auto ankam, gar kein mobiles Schild mehr da stand! - Dennoch sagte der RA, dass man da chancenlos wäre und ich habe dann gekniffen, weil ich dachte: Außer Spesen ist dann nichts!
Das Halteverbote in verkehrsberuhigten Zonen unwirksam soind, wußte ich nicht. Habe da vor über 20 Jahren mal einen Knollen bekommen. Ist wohl verjährt..
Haltverbote werden üblicherweise drei Tage vor Beginn der Gültigkeit aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu informieren. Diese Regelung hat sich als 72-Stunden-Frist etabliert, wobei es auch Städte gibt, die einen Vorlauf von 96 Stunden veranlassen.
Ähm, man darf doch bis zu 14 Tagen an einer Stelle parken. Was ist also, wenn ich für 10 Tage in den Urlaub fahre und 72 stunden später ein Verbotsschild aufgestellt wird? Läuft das unter "Pech gehabt"?
Leider ja. Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Güte und Lebensnähe sagt nämlich, daß es einem Verreisenden zuzumuten ist, daß er einer Person seines Vertrauens die Autoschlüssel gibt, damit diese alle paar Tage (spätestens 72 h) mal nach dem Auto guckt, was insb. im öffentlichen Straßenraum schon Sinn macht.
Aber so blöd die Regelung sein mag: sie schützt auch insofern, alsdaß Städte und Kommunen gerne mal die Masche gefahren sind, die Schilder abends aufzustellen und am nächsten Morgen schon Knöllchen zu verteilen. ;-)
Gruß,
Dirk
Das wiederum ist völliger Quatsch.
Richtig ist zwar, dass auch ein mobiles Parkverbot gültig ist, auch dann, wenn es nach dem Abstellen des Fahrzeuges aufgestellt wurde. Aber "alle halbe Stunde" nachsehen ... muss niemand
Der Anwalt: Klage aussichtslos!
Das ist leider richtig :(
Volker
Hallo neandernix,
Schilder die beim Abstellen des Fahrzeuges nicht standen, gelten- und kosten nix. Es gibt in jedem Kaff eine Vorlaufzeit.
Die Bannmeile wird nach dem Aufstellen der Schilder, mit den dort parkenden Fahrzeugen fotografiert.
http://www.juraforum.de/forum/strassenverkehrsrecht/parkverbot-wegen-umzugs-12671
Gruß
Deswegen mein Einwand.
Das Problem ist nur: weis mal nach, dass die Schilder erst am Tag der Knöllchenvergabe aufgestellt wurden - _nachdem_ du dein Fahrzeug da hingestellt hast.
Und sekbst dann dürfte es durchaus auch Richter geben, die derartiges nicht wirklich interessiert ...
Volker
Es muss ein Baustellentagebuch geführt werden
Hallo neandernix,
bei allen Dingen die jeder sehen kann, trixen nur geistigbehinderte! Ich glaube das das eine Straftat, von Schilderfirma und Behörde ist, dabei falsche Angaben zu machen.
Funktioniert der Link bei dir nicht???
Gruß
Korrekt.
Eschweiler / Rhld. hat aufgrund einer Empfehlung des Verwaltungsgerichtes Aachen sogar eine Vorlaufzeit von 96 Std. vorgegeben
Aachen verlangt eine Tagtägliche Kontrolle der zukünftigen Baustelle wobei auch alle Fahrzeuge, die bei der Kontrolle dort stehen, notiert werden müssen.
Ansonsten schleppt der Peters nicht ab bzw. nur auf Kosten des Beauftragenden
jruess
b
Hallo wini,
wenn nicht ordentliche " Horrorare" winken, gehen die der Arbeit so gut es geht aus dem Wege.
Ein Kunde wollte 280€ nicht abdrücken. Ich musste dem RV, erst mal meine Regeln erklären.
Der RV und ich hatten Glück, dem Richter haben meine Aussage und Bilder gereicht, um ein Urteil in Abwesenheit aller Beteiligten zu fällen.
Gruß
Keine dieser Einschränkungen trifft in den genannten Fällen zu.
Dann würde ich in Widerspruch gehen, denn rückwirkende Parkverbote, das heißt, es gibt nur ein "Parkverbot Ende", aber keinen Anfang, sollten nicht zulässig sein.
Ob am Ende der Straße ein Parkverbotsende steht, weiß ich nicht. Darauf habe ich nicht geachtet.
Hier die Beweisfotos.
Das erste ist immer das Schlid am Straßenanfang, das 2. dokumentiert dern "Verstoß".
Vor ein paar Monaten:
[url=http://www.myimg.de/?img=DSC00241f4563.jpg][img]http://img21.myimg.de/DSC00241f4563_thumb.jpg[/img][/url]
[url=http://www.myimg.de/?img=DSC00242dee42.jpg][img]http://img21.myimg.de/DSC00242dee42_thumb.jpg[/img][/url]
Letzte Woche:
[url=http://www.myimg.de/?img=DSC00261289bc.jpg][img]http://img21.myimg.de/DSC00261289bc_thumb.jpg[/img][/url]
[url=http://www.myimg.de/?img=DSC002621ff88.jpg][img]http://img21.myimg.de/DSC002621ff88_thumb.jpg[/img][/url]
Die roten Balken sind Unkenntlichmachung von Identifizierungsmerkmalen.
Alle auf dem letzten Bild zu sehenden Fahrzeuge haben übrigens das gleiche "Vergehen" begangen.
Ich habe mittlerweile ein Forum gefunden, welches sich auf diese Thematik spezialisiert hat und das Theme dort eingestellt.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95449
Dies nur wegen Doppelposting.
Wenn ich den Namen richtig entziffere liegt zumindest deine 2. Strasse (Theodorenstrasse in Wiesbaden) in einer Bewohnerparkzone, von daher dürfte das Knöllchen wohl daher stammen.
Den Namen der 1.Strasse kann ich leider nicht entziffern...
Die Übersichtspläne von Wiesbaden zum Bewohnerparken gibt es übrigens hier:
http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/verkehr/parken/parkgebiete.php
Die Theodorenstrasse liegt im Gebiet 14.
M.E. kann man die Fragestellung nur durch professionelle Verkehrsjuristen (!) klären lassen. Was soll dieses Diskutieren in einem Forum, das sich (angeblich) der Computerei verschrieben hat?
Zu deinem Kommentar passt eigentlich nur dieser Satz: Was erlauben Strunz?
Soll heißen: Es wird nach Erfahrungswerten in Sachen "Contra Nepp" auf dem Brett "Contra Nepp" gefragt. Warum sollte man das hier nicht diskutieren? Wenn es dir nicht passt, dann blende diese Diskussion doch einfach aus. Oder meinst du eventuell, dass durch diese Diskussion der Serverplatz von "Nickles.de" knapp wird? Das sollte dich allerdings dann auch nicht interessieren, weil in diesem Fall mit Sicherheit MN oder sonst ein Verantwortlicher diese Diskussion beenden oder löschen würde....
Gruß
K.-H.
Hallo Systemcrasher,
wenn die erste Straße keine Einbahn. ist parkst Du gegen die Fahrtrichtung und das ist kostenpflichtig, min seit 1977, da habe ich den Lappen gemacht.
Gruß
Ein Halteverbot bedarf "immer" eines Anfangshalteverbotes und eines Endhalteverbotsschildes. Das sind die Die Zeichen 283-10 (Anfang) bzw. 283-20 (Ende) Ab einer gewissen Länge muss das Doppepfeilzeichen 283-30 eingestellt werden.
In Ausnahmefällen kann auch kurz vor einer Kreuzung das Schild 283-50 aufgestellt werden. Dieses ist ohne Pfeile da:
Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
jruess
b
Es ging hier um das Parkverbot, nicht um das Halteverbot.
Wenn ein Parkverbot da ist, muss auch ein Schild da sein.
Also entweder Halteverbotsschilder oder ein Zonen Schild (Hatt nichts mit der DDR zu tun)
Wenn ich mir die Bilder anschaue, muss da auch ein Hinweis sein.,
Also entweder eine Zone die Anwohnern vorbehalten ist oder ein Halteverbot.
Du kennst Dich mit den Bildern ja richtig gut aus, aber es heißt HALT-Verbot und nicht HALTE-Verbot.
Tja, wie die Zeit vergeht... Als ich Fahrschule gemacht habe, hieß es noch "Halteverbot". (Warum man solche Begriffllichkeiten ändern muss, ist mir nicht ganz klar.)
In Wikipedia lese ich allerdings: "Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot, das eingeschränkte Haltverbot als Parkverbot bezeichnet." Da steckt das "e" also noch drin.
Als Du Fahrschule gemacht hast, waren erwähnte Verkehrszeichen auch noch anders.
Und wir waren noch nicht in dem Affenstall, der sich EU nennt.
Umgangssprachlich ist es bei uns Halteverbot.
Schreibweise ist jedoch mit Haltverbot korrekt. Dat stammt aber aus den 30er Jahren und bedarf auch einer Überholung ;-)
...genau so, wie man "Paralympics" sagt und "Krüppleverarsche" meint.
P.S. für die PC-Wichser hier: Gehöre übrigens zu den Krüpplen und darf über so was Witze reißen *g*
Hallo Pumbo,
ich habe 30% Rabatt auf der rechten Hand.
Worauf bekommst Du deinen Rabatt? G?!
Gruß
"Fischmehl" unterhalb der Gürtellinie
Das dachte ich bisher auch immer.
Aber: Es darf irgendwo am Anfang eines "Viertels" ein Schild stehen und alle Straßen innerhalb des Stadt-Viertels dann ohne irgendwelche Schilder.
So kann man auch Gebühren generieren.
Vgl. auch hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95449&st=0&gopid=1057235136entry1057235136
Ne, das ist nicht konform .
Ein Halteverbot wird spätestens mit einer Einmündung beendet.
Bei dem "Viertel " Parken wird es sich wohl um ein Anwohnerparken handeln. Ein generelles HV ist schwer vermittelbar und mir in meiner Praxis auch noch nicht vorgekommen
Hier aber Pauschal ein HV auszusprechen ist beim Verwaltungsgericht in Aachen abgelehnt worden.
Daraufhin mußte in Aachen dieses HV durch Parkzonen aufgelöst werden.
Anwohner dürfen gegen einen Obulus einen Anwohnerparkausweis kaufen und alle anderen Besucher einen Parkschein ziehen.
jruess
b