Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?
Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.
Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
aber es heißt HALT-Verbot und nicht HALTE-Verbot.
Tja, wie die Zeit vergeht... Als ich Fahrschule gemacht habe, hieß es noch "Halteverbot". (Warum man solche Begriffllichkeiten ändern muss, ist mir nicht ganz klar.)
In Wikipedia lese ich allerdings: "Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot, das eingeschränkte Haltverbot als Parkverbot bezeichnet." Da steckt das "e" also noch drin.
Tja, wie die Zeit vergeht... Als ich Fahrschule gemacht habe, hieß es noch "Halteverbot". (Warum man solche Begriffllichkeiten ändern muss, ist mir nicht ganz klar.)
In Wikipedia lese ich allerdings: "Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot, das eingeschränkte Haltverbot als Parkverbot bezeichnet." Da steckt das "e" also noch drin.