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olliver1977 peterson „Wenn das Konto nicht als Pfändungskonto deklariert ist, kann man alles...“
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Und ob man es wiederbekommt, hängt ganz von dem ab, der gepfändet hat.

Es gibt gesetzliche Richtlinien denen sich auch ein Gläubiger zu unterwerfen hat. Wenn die Pfändungsfreigrenze/Exisrtensminimum erreicht ist, muss ende sein ansonsten ist die Bank/Staat in der Regresspflicht.
Ich hab in der hinsicht jetzt nicht die persöndliche Erfahrung und kann nur das wiedergeben was mir während der Umschulung vermittelt wurde. Aber ich gehe mal davon aus, das der Dozent uns keinen Scheiß erzählt hat, währe ja auch nicht der Sinn der Sache.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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Jau! saheinknabeinroesleinstehn