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saheinknabeinroesleinstehn olliver1977 „ kannst du gerne machen, deine Gedanken wandern grad in die Schublade...“
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Ich zitiere aus dem Schreiben vom Amt:

Auch als Empfänger von Sozialleistungen können Sie dann nicht mehr wie früher innerhalb von 14 Tagen über Ihr Geld verfügen .../... Guthaben erhält ab dem 01.01.2012 Ihr Gläubiger, es sei denn Ihr Konto ist als P-Konto geschützt.
Zitat Ende!

Da steht NICHTS von naja, eventuell oder was auch immer, das ist ne klare Ansage und ich werde das Risiko Monate mit Verhandlungen zu verbringen nicht eingehen.

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Jau! saheinknabeinroesleinstehn