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olliver1977 saheinknabeinroesleinstehn „Nein, ich irre NICHT, ich hab die gleiche Message vom Amt bekommen, A L L E S...“
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das ändert trotzdem nichts an der gesetzlichen Basis. Das Amt weiß auch nicht alles und es wird auch gerne Panik gemacht. Mit der 2 Wochen Schonfrist stimmt ja aber alles darf schon alleine von Gesetzwegen her nicht gepfändet werden.
http://www.adf-inkasso.de/inkasso/pfaendungstabelle.htm

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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Jau! saheinknabeinroesleinstehn