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saheinknabeinroesleinstehn olliver1977 „ Je nachdem, gibt es ja noch die Pfändungsgrenze. Bei verheirateten Personen...“
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Gepfändet darf nur bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze, also abhängig von den Lebensverhältnissen (verheiratet, Kinder bzw. Unterhaltsverpflichtungen).

Sorry, da liegst du FALSCH, denn ab dem 1.1.12 darf ALLES gepfändet werden. Nur wenn man sein Konto gewandelt hat existiert die Grenze!!!!!
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Jau! saheinknabeinroesleinstehn