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olliver1977 saheinknabeinroesleinstehn „Ich zitiere weiter aus dem Schreiben: NUR für Guthaben auf einem P-Konto ist...“
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NUR für Guthaben auf einem P-Konto ist ein pauschaler Pfändungs-Basisschutz in Höhe von derzeit 1.028,89 Euro automatisch je nach Kalendermonat gegeben.
Ahaaaaa
diese 1.028.89€ liegen bei einer Person schon über dem Pfändungsfreibetrag (siehe die von mir weiter oben verlinkte Liste) das heist, als Single bleibt dir bei einem P-Konto mehr wie bei einem Giro Konto. Die Pfändungsfreibeträge, bleiben davon dennoch unangetastet, da du als Unterhaltspflichtige Person mehr Geld benötigst wie als Single. Und genau diese sozialen Pflichten, überprüft das Amtsgericht als beitreiber bei einer Kontopfändung, in der Zeit zwischen Kontensperrung und eigendlicher Pfändung. Das heißt, bist du Verheiratet und hast ein monatseinkommen von 1380€ netto, wird dir auch bei einem Girokonto nichts gepfändet. Das solltest du, anhand der Tabelle auch einsehen. Als Single, ist man mit einem P-Konto natürlich auf der Gewinnerseite, bei verheirateten Paaren sind da 2 Konten zwang wenn zwei Einkommen da sind. Ein P-Konto darf nur von einer Person geführt werden, so wird allerdings auch wieder der Mauschelei der weg frei gemacht. Das was in deinem Link von derwesten.de bzw die WAZ geschrieben wird, ist allerdings mist, da das existenzminimum immer gesichert sein muss, von Gesetzeswegen her alleine schon.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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Jau! saheinknabeinroesleinstehn