Mal für alle die sich über Auswanderungsträume wundern:
http://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/sozialgelder-ab-2012-pfaendbar-id6074773.html
Ich glaube es gibt nicht wenige die das nicht gebacken kriegen und ab nächstes Jahr erstmal ohne einen Cent dastehen.
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Gepfändet darf nur bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze, also abhängig ... saheinknabeinroesleinstehn
Nein, ich irre NICHT, ich hab die gleiche Message vom Amt bekommen, A L L E ... saheinknabeinroesleinstehn
Die machen ganz bestimmt nicht so einen Aufriss wegen nichts und wieder ... saheinknabeinroesleinstehn
Wenn die Presse schreibt, kann das gerne als Panikmache ausgelegt werden. ... saheinknabeinroesleinstehn
Ich zitiere weiter aus dem Schreiben: NUR für Guthaben auf einem P-Konto ... saheinknabeinroesleinstehn
NUR für Guthaben auf einem P-Konto ist ein pauschaler Pfändungs-Basisschutz in Höhe von derzeit 1.028,89 Euro automatisch je nach Kalendermonat gegeben.
Ahaaaaa
diese 1.028.89€ liegen bei einer Person schon über dem Pfändungsfreibetrag (siehe die von mir weiter oben verlinkte Liste) das heist, als Single bleibt dir bei einem P-Konto mehr wie bei einem Giro Konto. Die Pfändungsfreibeträge, bleiben davon dennoch unangetastet, da du als Unterhaltspflichtige Person mehr Geld benötigst wie als Single. Und genau diese sozialen Pflichten, überprüft das Amtsgericht als beitreiber bei einer Kontopfändung, in der Zeit zwischen Kontensperrung und eigendlicher Pfändung. Das heißt, bist du Verheiratet und hast ein monatseinkommen von 1380€ netto, wird dir auch bei einem Girokonto nichts gepfändet. Das solltest du, anhand der Tabelle auch einsehen. Als Single, ist man mit einem P-Konto natürlich auf der Gewinnerseite, bei verheirateten Paaren sind da 2 Konten zwang wenn zwei Einkommen da sind. Ein P-Konto darf nur von einer Person geführt werden, so wird allerdings auch wieder der Mauschelei der weg frei gemacht. Das was in deinem Link von derwesten.de bzw die WAZ geschrieben wird, ist allerdings mist, da das existenzminimum immer gesichert sein muss, von Gesetzeswegen her alleine schon.
Ahaaaaa
diese 1.028.89€ liegen bei einer Person schon über dem Pfändungsfreibetrag (siehe die von mir weiter oben verlinkte Liste) das heist, als Single bleibt dir bei einem P-Konto mehr wie bei einem Giro Konto. Die Pfändungsfreibeträge, bleiben davon dennoch unangetastet, da du als Unterhaltspflichtige Person mehr Geld benötigst wie als Single. Und genau diese sozialen Pflichten, überprüft das Amtsgericht als beitreiber bei einer Kontopfändung, in der Zeit zwischen Kontensperrung und eigendlicher Pfändung. Das heißt, bist du Verheiratet und hast ein monatseinkommen von 1380€ netto, wird dir auch bei einem Girokonto nichts gepfändet. Das solltest du, anhand der Tabelle auch einsehen. Als Single, ist man mit einem P-Konto natürlich auf der Gewinnerseite, bei verheirateten Paaren sind da 2 Konten zwang wenn zwei Einkommen da sind. Ein P-Konto darf nur von einer Person geführt werden, so wird allerdings auch wieder der Mauschelei der weg frei gemacht. Das was in deinem Link von derwesten.de bzw die WAZ geschrieben wird, ist allerdings mist, da das existenzminimum immer gesichert sein muss, von Gesetzeswegen her alleine schon.
Wenn das Konto nicht als Pfändungskonto deklariert ist, kann man alles ... saheinknabeinroesleinstehn
Es gibt gesetzliche Richtlinien denen sic... Wenn das Geld aber erstmal weg ... saheinknabeinroesleinstehn
Lies bitte den Artikel hinter dem link Lies bitte weiter unten, wir sind ... saheinknabeinroesleinstehn
P45, wieso hat Dich eigentlich noch keiner gelöscht? All Deine Antworten ... saheinknabeinroesleinstehn
Auch wenn es für mich absolut unbegreiflich ist, wie man ein solches Gesetz ... saheinknabeinroesleinstehn
Hier in Oberhausen war neulich ein Bericht über die SK in der Tageszeitung ... saheinknabeinroesleinstehn
Wenn man privat Kontakte hat, geht vieles. Vitamin B Beziehungen schadet nur ... saheinknabeinroesleinstehn
bei seiner Schwester hätte ich damals mehr aufpassen müssen o Wobei die ... saheinknabeinroesleinstehn