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olliver1977 saheinknabeinroesleinstehn „Ich zitiere aus dem Schreiben vom Amt: Auch als Empfänger von Sozialleistungen...“
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Ich lese da nichts davon, das alles gepfändet werden kann. Die 2Wöchige Schonfrist ist weg, das stimmt aber dennoch geht eine Pfändung nicht innerhalb von 24h über die Bühne. Früher durfte eine Pfändung erst 14Tage nach dem 1. des Monats angeordnet werden, dies ist nun passè. Dennoch ändert sich nichts an den sonstigen Abläufen, da hat sich das Amtsgericht als Beitreiber drann zu halten. Ebenso hat es sich an die Pfändungsfreibeträge zu halten.
Glaub es oder lass es. Ich hab keinen Bock mehr es dir noch länger zu erklären.

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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Jau! saheinknabeinroesleinstehn