Hi,
angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?
Gruß
Bär
Off Topic 20.332 Themen, 225.749 Beiträge
ist es nicht Angelegenheit des Vermieters ,sich um einen Mietvertrag zu kümmern
Mieter und Vermieter haben einen Vertrag - der Vertrag kann auch mündlich begründet werden. Im Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Schriftform dient natürlich in erster Linie der Vermeidung von Streitigkeiten durch Dokumentation der Vereinbarungen. Daran sollte übrigens auch der Mieter ein Interesse haben!
Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen. Davon abweichende mündliche Vereinbarungen sind im Streitfall kaum beweisbar. Auch ein evtl. Zeuge wird daran nichts ändern können, sofern er nicht nachvollziehbar neutral ist, also keiner der beiden Parteien persönlich nahe steht.
Mieter und Vermieter haben einen Vertrag - der Vertrag kann auch mündlich begründet werden. Im Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Schriftform dient natürlich in erster Linie der Vermeidung von Streitigkeiten durch Dokumentation der Vereinbarungen. Daran sollte übrigens auch der Mieter ein Interesse haben!
Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen. Davon abweichende mündliche Vereinbarungen sind im Streitfall kaum beweisbar. Auch ein evtl. Zeuge wird daran nichts ändern können, sofern er nicht nachvollziehbar neutral ist, also keiner der beiden Parteien persönlich nahe steht.