Hi,
angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?
Gruß
Bär
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Hallo,
nein, ich frage mehr für einen Bekannten .... er wohnt da schon ca. 5 Jahre , nun will er aus persönl. Gründen ausziehen ... , kann schon im Dezember eine neue Whg. bekommen , ...... damals wurde kein Mietvertrag in schriftl. Form gemacht vom Vermieter .... und wenn man so hört , das ein mündlicher Vertrag auch seine gültigkeit hat usw. ..... , nur weiß ich nicht ,was wenn es so wäre , was damals ausgemacht wurden ist ?!
der Vermieter will jetzt wohl einen schriftlichen Mietvertrag machen , es geht darum .. ob er nun unterschreiben soll oder nicht ? ..... ich persönlich tendiere für ein NEIN , .... denn damit sind wohl sein 3 Monate Kündigungsfrist besiegelt ! .... was er ja nicht will , da er im Dezember ein neue Whg. bkommen kann
Bär