Hi,
angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?
Gruß
Bär
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Auch für einen mündlich geschlossenen Mietvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 573 BGB.