Hi,
angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?
Gruß
Bär
Off Topic 20.358 Themen, 225.993 Beiträge
§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Wenn Du heute unterschreibst und der Vermieter Deine Kündigung spätestens am 05.12. in der Hand hat, kommst Du Ende Februar 2012 aus dem Vertrag. (§§ 573c, 193 BGB)
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Wenn Du heute unterschreibst und der Vermieter Deine Kündigung spätestens am 05.12. in der Hand hat, kommst Du Ende Februar 2012 aus dem Vertrag. (§§ 573c, 193 BGB)