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Mietvertrag und kündigen ?!

Bärliner80 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?



Gruß
Bär

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Max Payne Bärliner80 „Mietvertrag und kündigen ?!“
Optionen
§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Wenn Du heute unterschreibst und der Vermieter Deine Kündigung spätestens am 05.12. in der Hand hat, kommst Du Ende Februar 2012 aus dem Vertrag. (§§ 573c, 193 BGB)
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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