Hi,
angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?
Gruß
Bär
Off Topic 20.128 Themen, 223.319 Beiträge
hi ,
vllt. kann sich ja der Mieter noch daran erinnern , das damals ausgemacht wurde ... das er kündigen kann ,wann er will , ...ohne die gesetzt. Kündigungsfrist einzuhalten . und wenn auch noch ein Zeuge da wäre , .... was wäre dann ?
ist es nicht Angelegenheit des Vermieters ,sich um einen Mietvertrag zu kümmern .... schon aus Eigeninteresse ?!
Claudi