Hi,
angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?
Gruß
Bär
Off Topic 20.358 Themen, 225.993 Beiträge
So wie es aussieht, kann er erst Ende Februar kündigen.
Auch mit mündlichem Vertrag.
Bleibt allerdings die Option, einen Nachmieter zu besorgen.
Allerdings muss der Vermieter den nicht akzeptieren.
Im schlimmsten Fall muss er drei Monate lang doppelt Miete bezahlen.