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Kosten Warteschleifen etwas?

saheinknabeinroesleinstehn / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mal wieder Probleme mit meinem Telefonanbieter Unitymedia gehabt. Die haben mir ein AntiVirenPaket verkaufen wollen, was ich aber sofort nach Anschluss wieder kündigte, also sogar noch in den Testmonaten. Dann kam die dicke Rechnung, die haben die Kündigung wohl übersehen. Das Problem dabei: Mein Vermieter und einer meiner Freunde haben mit mir einen Anschluss bei Unitymedia geschaltet und exakt den gleichen Mist erlebt. Aus diesem Grunde habe ich dort angerufen, die haben mich vertröstet mit "Das war ein versehen, tut uns leid" und als ich auf den Vermieter und Bekannten hinwies,konnte man das so nicht bestätigen und auch gerade nicht überprüfen.
Nun haben die mir für diese Reklamation richtig Geld abgezogen und ich wollte das ebenfalls reklamieren. Ich steckte 45 Minuten in der Warteschleife fest. Dann endlich kam ich dran und nach einem hin und her wird der Betrag wohl nun storniert. Die Gebühr für die Warteschleife jedoch nicht, da ich ja auch die kostenlose Rufnummer hätte verwenden können, die auf dem Brief unter ferner liefen aufgedruckt war. Ich hab natürlich die Nummer bei den restlichen Daten wie Strasse etc genommen. Ich muss ganz ehrlich sagen nie wieder Unitymedia!
Aber nun die Frage: Kostet eine Warteschleife wirklich Geld?

Hat alles zwei Seiten... Olaf19
notar saheinknabeinroesleinstehn „Danke, das hatte ich ja auch noch irgendwo im Kopf. Ich forsch da mal.“
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Hallo, s....

Wenn Du den geschlossenen Vertrag innerhalb von
2 Wochen nach seinem Zustandekommen (schriftl.)
gekündigt hast und den Zugang dieser Kündigung
beim Anbieter nachweisen kannst (Übergabe-Ein-
schreiben mit Rückschein, Zustellung per Post-
zustellungsurkunde mittels Gerichtsvollzieher bei
einer Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
bei einem Amtsgericht oder per email), dann hast
Du "gute Karten".

Da ich dies nicht weiß und Du von "Testmonaten"
schreibst (was auch immer das konkret heißen soll
- nach Angaben des Anbieters ???), und Du die
"Kündigung" innerhalb dieser (welcher konkreten ?)
Zeit bewirkt hast, dann bist Du (eigentlich) aus
dem Schneider.

Die "Telefonkosten" wären dann ggfls. gem. den
§ 280 Abs. 1, Satz 1 BGB iVm §§ 242, 249 BGB
Dir durch die "Anbieterfirma" zu ersetzen. Da solche
(unlauteren) "Firmen" das wohl nicht freiwillig tun,
empfiehlt sich:

a) Telefonkosten beziffern und (ggfls.) belegen,
b) schriftlich (Einschr. m. RS) unter Fristsetzung
(14 Tage) zur Zahlung auffordern,
c) sodann klagen (Antragsstelle bei jedem Amts-
gericht ist kostenfrei behilflich; Gerichtskosten je-
doch: entweder Prozeßkostenhilfe oder RS-Ver-
sicherung oder aus eigener Tasche - Tabellen sind
einsehbar)

Anderer Weg:

Bei einer Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten
wegen des Verdachts des Eingehungsbetrugs in Tateinheit mit Leistungswucher (§§ 263, 291 Abs. 1 Ziffer 3 StGB); Unterlagen in Kopie beifügen.
Verhandlungstermin abwarten. Gleichzeitig mit
Hilfe der Rechtsantragsstelle (ist bei jedem Amts-
gericht vorhanden) eine Zahlungsklage aufsetzen
lassen. Gerichskosten hierfür - je nach Sachlage:
a) Prozeßkostenhilfe,
b) Rechtsschutzversicherung
c) aus eigener Tasche zahlen; im Obsiegensfalle
besteht kraft Urteil Anspruch auf Erstattung durch
Schuldnerfirma (mit Zinsen).

Toi, toi, toi wünscht der Notar