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Nur 60% rückerstattung?

jürgolus / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
ich habe ein defektes mainboard an einen onlinehändler zurückggeschickt.
der sagt, er kann es nicht ersetzen, und erstattet das geld, was für mich zwar ärgerlich, aber ok war.
jetzt habe ich statt ca 60€ nur ca 35€ überwiesen bekommen.
ich habe nachgefragt, und vom support die mitteilung erhalten, dass ich nur 60% des betrags erstattet bekomme, weil das mainboard schon über ein jahr in benutzung ist.
das ist meiner meinung nach eine absolute frechheit, weil noch garantie oder gewährleistung (ich komme da immer durcheinander) auf dem board ist.
die rechnung ist vom 21.11.2008, das board ist also ein bisschen älter als ein jahr.
können die das so einfach machen, oder kann ich mich dagegen wehren?

jürgolus Nachtrag zu: „Nur 60% rückerstattung?“
Optionen

es ist dieses board: http://geizhals.at/deutschland/a325657.html

hier mal zwei zitate vom support, vielleicht helfen die ja weiter

"der Artikel den Sie uns zugesendet haben ist nicht umtauschbar, daher haben meine Kolleginnen ihnen den Betrag am 15.12.2009 zurück erstattet."
"der Artikel war seit über einem Jahr in ihrem Gebrauch. Daher haben wir nur 60 % des Warenwertes erstattet."

ich habe mal einen entwurf verfasst, könnte ich den so an den händler abschicken?
oder sollte ich da noch was verändern? stimmt das überhaupt soweit?


Damit werde ich mich nicht abfinden, ich bestehe auf die Erfüllung des Vertages.
Eine Minderung durch Abnutzung ist unzulässig, weil das Manboard nur sachgemäß verwendet wurde.
Dem Gesetz nach können Sie bei einem Sachmangel zwei Nachbesserungsversuche (Reparatur oder Neulieferung) vornehmen, was ja ihren Angaben nach nicht möglich ist. Alternativ können Sie mir anbieten, mich durch eine Preisreduktion mit dem Sachmangel abzufinden, das werde ich aber nicht.
Also bleibt ihnen nur die dritte Möglichkeit, nämlich die vollständige Rückerstattung des Betrags.
Ich beziehe mich hierbei auf die Paragraphen § 434, § 347, § 346 und § 474 des BGB

Wenn das stimmt: Fetzen