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Schutz der verbrauchernahen Grundversorgung? Gerichtsurteil !

nettineu / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Gerichtsurteil (BVerwG 4 C 1.08; BVerwG 4 C 2.08) des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden worden: "... dass auch sog. Nahversorgungsbereiche zentrale Versorgungsbereiche sein können, die vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandel außerhalb dieses Bereichs zu schützen sind."

Das bedeutet, das Lidl, Aldi und Norma usw. von gemeindlichen Behörden die Baugenehmigung verwehrt werden darf, um ortsansässige "alte" Versorger zu stützen.

Meine Meinung, wie sollen es die letzten "alten Geschäfte" als Grundversoger es schaffen, wenn auf der anderen Seite durch steuerliche Abgaben, steigenen Lohn und Betriebskosten die Geschäfte an die wirtschaftliche Grenze gebracht werden? Das Ganze ist schlichtweg zu spät erkannt worden, da bereits in den 70er Jahren die Weichen für Discounterketten politisch gestellt wurden und kleinere Versorger es schon lange nicht mehr gibt.

Hier die Pressemitteilung:
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/e068a32baa392e340cef90817c464c91,0bca167365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093132373031093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

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