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Darf ich Frist für Ebay Artikel setzen, oder nicht?

Balzhofna / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe mal wieder ein Ebay Problem. Ich habe mir für mein T60, einen Satz Recovery CDs bestellt. Hier mal die Artikel Nummer, des gleichen Artikels: 200357906472
Ich habe den Satz vor einem Monat per Paypal bezahlt und der Verkäufer abgeschickt. Leider ist noch nichts angekommen und auch der Zoll hat sich noch nicht bei mir gemeldet.
Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer habe ich sogar beim Zoll angerufen. Die nette Dame vom Zoll hat alles durchgeschaut und gesagt, es ist nichts für mich beim Zoll.

Daraufhin habe ich bei Paypal einen Problemfall gemeldet und möchte nun eine Frist für die Lieferung setzten. Was meint Ihr dazu? Der Artikel ist zwar aus der Schweiz, aber er wurde ich deutschen Ebay angeboten. Gilt dann BRD Recht?

Mfg
balzhofna

out-freyn burhan „ Du kannst nicht ernsthaft einen Supermarkt mit einem Ebayversänder...“
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Wie schon gesagt, wenn ich als Privatmann beim Händler über Ebay etwas kaufe, ist der Erfüllungsort meine Haustür.

Laut § 269 BGB ist der Leistungsort (= Erfüllungsort) jeweils der Wohnsitz des Schuldners. (Der Verkäufer schuldet Ware, der Käufer das Geld.)
Davon zu trennen ist der Gefahrenübergang nach § 446 BGB, der mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer erfolgt. Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) findet die Bestimmung des § 447 über den verfrühten Gefahrenübergang beim Versendungskauf keine Anwendung.

Aber all dies gilt nur, wenn der Vertrag auf der Basis des deutschen Rechts zustandegekommen ist. Wie Max weiter unten schon schreibt, kann im grenzüberschreitenden Handel das anwendbare Recht zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden (Art. 27 EGBGB).
Soweit keine Vereinbarung über eine Rechtswahl besteht (z.B. über die AGB), ist Art. 28 EGBGB einschlägig: Nach Abs. 1 gilt das Recht desjenigen Staates, mit dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist. Maßgeblich ist dabei nach Abs. 2 die charakteristische Leistung des Vertrages. Fraglich ist, wer bei Kaufverträgen die vertragscharakteristische Leistung erbringt. Unter normalen Umständen ist dies der Verkäufer. Denn es geht charakteristischerweise um die Kaufsache. Soweit eine Bestimmung möglich ist, weist der Vertrag die engste Verbindung zu der Partei auf, die diese charakteristische Leistung zu erbringen hat. Das anzuwendende Recht ergibt sich dann aus dem Recht des Staates, in dem diese Partei ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. ihren Unternehmenssitz hat.

Dass ein Angebot über ebay.de aufzufinden ist heißt noch lange nicht, dass dafür auch deutsches Kaufrecht maßgeblich ist. Über ebay.de können alle Angebote gefunden werden, bei denen eine Lieferung nach Deutschland möglich ist - egal, in welchem "eBay-Land" der Verkäufer die Artikel ursprünglich eingestellt hat.