Hallo,
ich habe mal wieder ein Ebay Problem. Ich habe mir für mein T60, einen Satz Recovery CDs bestellt. Hier mal die Artikel Nummer, des gleichen Artikels: 200357906472
Ich habe den Satz vor einem Monat per Paypal bezahlt und der Verkäufer abgeschickt. Leider ist noch nichts angekommen und auch der Zoll hat sich noch nicht bei mir gemeldet.
Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer habe ich sogar beim Zoll angerufen. Die nette Dame vom Zoll hat alles durchgeschaut und gesagt, es ist nichts für mich beim Zoll.
Daraufhin habe ich bei Paypal einen Problemfall gemeldet und möchte nun eine Frist für die Lieferung setzten. Was meint Ihr dazu? Der Artikel ist zwar aus der Schweiz, aber er wurde ich deutschen Ebay angeboten. Gilt dann BRD Recht?
Mfg
balzhofna
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich war dann der Meinung, dass er sich an deutsches Recht halten muss.
Nein. Im grenzüberschreitenden Internethandel können sich die Vertragspartner grundsätzlich über das anwendbare Recht einigen. Dein Verkäufer hat dies vor Vertragsschluss über die AGB getan, was völlig legitim ist; somit wird diese Bestimmung Vertragsbestandteil und ist für beide Seiten bindend.
Nein. Im grenzüberschreitenden Internethandel können sich die Vertragspartner grundsätzlich über das anwendbare Recht einigen. Dein Verkäufer hat dies vor Vertragsschluss über die AGB getan, was völlig legitim ist; somit wird diese Bestimmung Vertragsbestandteil und ist für beide Seiten bindend.