Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Darf ich Frist für Ebay Artikel setzen, oder nicht?

Balzhofna / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe mal wieder ein Ebay Problem. Ich habe mir für mein T60, einen Satz Recovery CDs bestellt. Hier mal die Artikel Nummer, des gleichen Artikels: 200357906472
Ich habe den Satz vor einem Monat per Paypal bezahlt und der Verkäufer abgeschickt. Leider ist noch nichts angekommen und auch der Zoll hat sich noch nicht bei mir gemeldet.
Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer habe ich sogar beim Zoll angerufen. Die nette Dame vom Zoll hat alles durchgeschaut und gesagt, es ist nichts für mich beim Zoll.

Daraufhin habe ich bei Paypal einen Problemfall gemeldet und möchte nun eine Frist für die Lieferung setzten. Was meint Ihr dazu? Der Artikel ist zwar aus der Schweiz, aber er wurde ich deutschen Ebay angeboten. Gilt dann BRD Recht?

Mfg
balzhofna

Olaf19 burhan „Ach. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich. Das kannst du...“
Optionen

Hi Burhan,

Der Satz: "Warenschulden sind Holschulden" ist keinesfalls so zu verstehen, dass der VK verpflichtet ist, die Ware auf Wunsch des Käufers zur Abholung bereitzustellen. Das kann er, muss er aber nicht. Gemeint ist lediglich, dass der Gefahrübergang beim Verkäufer stattfindet, d.h. wenn die Ware nicht persönlich abgeholt wird, dann ist der GÜ bei der Übergabe an das Transportunternehmen, z.B. Post oder Kurierdienste.

Dies gilt jetzt nur bei Geschäften von Kaufmann zu Kaufmann oder von Endverbraucher zu Endverbraucher - beim sog. einseitigen Handelskauf von Kaufmann zu Endverbraucher findet der GÜ erst beim Käufer statt, dann wird aus der Hol- eine Bringschuld.

Ich z.B. biete grundsätzlich und immer die Möglichkeit an, die Sache auch persönlich abzuholen - in mindestens vier Fällen ist das auch tatsächlich auch so gelaufen. Eine Käuferin sagte mir, sie schränkt die Auswahl der Angebote bei der Ebay-Suche grundsätzlich so ein, dass sie nur Angebote aus Hamburg angezeigt bekommt, und auch nur solche wahrnimmt, wo der Verkäufer die Abholung ausdrücklich erlaubt.

Man muss die Leute noch nicht einmal persönlich zu sich in die Bude holen, man kann auch eine Übergabe "irgendwo unterwegs" vereinbaren.

CU
Olaf