Hallo,
ich habe mal wieder ein Ebay Problem. Ich habe mir für mein T60, einen Satz Recovery CDs bestellt. Hier mal die Artikel Nummer, des gleichen Artikels: 200357906472
Ich habe den Satz vor einem Monat per Paypal bezahlt und der Verkäufer abgeschickt. Leider ist noch nichts angekommen und auch der Zoll hat sich noch nicht bei mir gemeldet.
Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer habe ich sogar beim Zoll angerufen. Die nette Dame vom Zoll hat alles durchgeschaut und gesagt, es ist nichts für mich beim Zoll.
Daraufhin habe ich bei Paypal einen Problemfall gemeldet und möchte nun eine Frist für die Lieferung setzten. Was meint Ihr dazu? Der Artikel ist zwar aus der Schweiz, aber er wurde ich deutschen Ebay angeboten. Gilt dann BRD Recht?
Mfg
balzhofna
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Und auch dann ändert sich nichts am Erfüllungsort, nur der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verlagert sich zur tatsächlichen Übergabe an den Empfänger.
Andernfalls - würde sich der Erfüllungsort ändern - hätte jeder Käufer im Supermarkt einen Anspruch darauf, dass ihm die Waren nach Hause gebracht werden.
Du kannst nicht ernsthaft einen Supermarkt mit einem Ebayversänder vergleichen.
Wie schon gesagt, wenn ich als Privatmann beim Händler über Ebay etwas kaufe, ist der Erfüllungsort meine Haustür. Wenn er nicht selber liefern möchte, kann er eine Spedition/Kurierdienst zwischenschalten, den Vertrag mit diesem Dienst schließt er und nicht ich. Bei Verlust muss er sich mit dem Versanddienst auseinandersetzen, nicht ich. Ich bewerte dann nur ggf. negativ und melde einen nichtgelieferten Artikel bei Ebay, klage ggf. auf Herausgabe/fordere mein Geld zurück, schick ihm ein paar Freunde vorbei.
Andernfalls - würde sich der Erfüllungsort ändern - hätte jeder Käufer im Supermarkt einen Anspruch darauf, dass ihm die Waren nach Hause gebracht werden.
Du kannst nicht ernsthaft einen Supermarkt mit einem Ebayversänder vergleichen.
Wie schon gesagt, wenn ich als Privatmann beim Händler über Ebay etwas kaufe, ist der Erfüllungsort meine Haustür. Wenn er nicht selber liefern möchte, kann er eine Spedition/Kurierdienst zwischenschalten, den Vertrag mit diesem Dienst schließt er und nicht ich. Bei Verlust muss er sich mit dem Versanddienst auseinandersetzen, nicht ich. Ich bewerte dann nur ggf. negativ und melde einen nichtgelieferten Artikel bei Ebay, klage ggf. auf Herausgabe/fordere mein Geld zurück, schick ihm ein paar Freunde vorbei.