Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Darf ich Frist für Ebay Artikel setzen, oder nicht?

Balzhofna / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe mal wieder ein Ebay Problem. Ich habe mir für mein T60, einen Satz Recovery CDs bestellt. Hier mal die Artikel Nummer, des gleichen Artikels: 200357906472
Ich habe den Satz vor einem Monat per Paypal bezahlt und der Verkäufer abgeschickt. Leider ist noch nichts angekommen und auch der Zoll hat sich noch nicht bei mir gemeldet.
Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer habe ich sogar beim Zoll angerufen. Die nette Dame vom Zoll hat alles durchgeschaut und gesagt, es ist nichts für mich beim Zoll.

Daraufhin habe ich bei Paypal einen Problemfall gemeldet und möchte nun eine Frist für die Lieferung setzten. Was meint Ihr dazu? Der Artikel ist zwar aus der Schweiz, aber er wurde ich deutschen Ebay angeboten. Gilt dann BRD Recht?

Mfg
balzhofna

Max Payne Olaf19 „Warenschulden sind Holschulden“
Optionen
beim sog. einseitigen Handelskauf von Kaufmann zu Endverbraucher findet der GÜ erst beim Käufer statt, dann wird aus der Hol- eine Bringschuld.

Kleine Korrektur: Das hat keinen Einfluss auf den Erfüllungsort und gilt nicht grundsätzlich beim einseitigen Handelskauf, sondern nur dann, wenn der Verkäufer die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet.
Und auch dann ändert sich nichts am Erfüllungsort, nur der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verlagert sich zur tatsächlichen Übergabe an den Empfänger.

Andernfalls - würde sich der Erfüllungsort ändern - hätte jeder Käufer im Supermarkt einen Anspruch darauf, dass ihm die Waren nach Hause gebracht werden. :)