Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

Interessantes Tauschbörsenurteil

gelöscht_84526 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Aus einem Urteil des OLG Oldenburg:

1. Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres (wie etwa Freigaben) auch vom dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.

2. Es existiert kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn heruntergeladene Dateien in einem Ordner für “eingehende” Dateien (hier benannt als “incomming”) gespeichert werden.


Gelesen hier. Da steht übrigens auch das Aktenzeichen.

Mein Fazit: Auch wenn immer behauptet wird, dass Dummheit/Unwissenheit nicht vor Strafe schützt - hier wird diese Weisheit eindeutig widerlegt.....

Gruß
K.-H.

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Synthetic_codes Olaf19 „Das musst du bei einem frisierten Mofa auch gar nicht wissen! Du musst nur...“
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Dennoch impliziert der Name "Tauschbörse" oder neudeutsch Filesharing dass dateien getauscht werden und nicht nur einfach heruntergeladen. Da die meisten Tauschsysteme zudem auch noch anzeigen, was sie gerade hochladen, muss man schon sehr dämlich sein, um ernstahft behaupten zu können, dass man nix von gewusst hat. Oder eben extrem ausgefuchst. So oder So... Auch ich gebe zu, gelegentlich mal etwas herunterzuladen... Da aber 90% (tendenz steigend) der modernen Consumerdaten (Filme, MP3s Software etc) eher die bezeichnung unbrauchbarer müll verdienen möchte ich natürlich, bevor ich etwas kaufe wissen was ich kaufe. Wenn ich mir da eine Demo des herstellers herunterlade, die dermassen im Funktionsumfang beschnitten ist, dass ich nicht weiss, ob die Vollversion das macht was ich benötige, dann ziehe ich mir eben erst die Vollversion aus dem internet.

Im übrigen möchte ich hier aus meiner sicht das Argument der Industrie, dass raubkopierer die umsätze einbrechen lassen würden klar widerlegen. Ohne Raubkopien hätten wohl viele firmen nicht an mir verdient. Auf Programme wie Cinema4D von Maxon oder VMWare bin ich erstmal nur durch Raubkopien gekommen. Da ich diese Produkte benutze, bezahle ich dann natürlich auch gerne dafür.

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