Aus einem Urteil des OLG Oldenburg:
1. Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres (wie etwa Freigaben) auch vom dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.
2. Es existiert kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn heruntergeladene Dateien in einem Ordner für “eingehende” Dateien (hier benannt als “incomming”) gespeichert werden.
Gelesen hier. Da steht übrigens auch das Aktenzeichen.
Mein Fazit: Auch wenn immer behauptet wird, dass Dummheit/Unwissenheit nicht vor Strafe schützt - hier wird diese Weisheit eindeutig widerlegt.....
Gruß
K.-H.
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Auch wenn immer behauptet wird, dass Dummheit / Unwissenheit nicht vor Strafe schützt - hier wird diese Weisheit eindeutig widerlegt.....
Mit dieser Behauptung konnte ich sowieso noch nie was anfangen. Nach meinem Verständnis ist diese Weisheit eher so zu verstehen: Wenn du ein Gesetz übertrittst, weil du es nicht gekannt hast - dein Pech.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass man jeden einzelnen Sachverhalt unserer hochkomplexen Welt mit allen Details kennen muss.
Es ist doch alles eine Frage der Zumutbarkeit: Viele Computernutzer, auch Tauschbörsenteilnehmer haben wenig Ahnung von technischen Hintergründen - sie wollen ihr Gerät und ihre Software benutzen, nicht mehr und nicht weniger. Um einen Computer bedienen zu können, muss man das auch nicht alles wissen.
Um es wieder einmal mit dem vielstrapazierten Autovergleich zu sagen: Ein Autofahrer muss auch nicht wissen, wie viele Zylinder sein Motor hat und wie die technisch genau funktionieren - eine Fahrerlaubnis bekommt er auch ohne diese Details.
Ich finde das Gerichtsurteil sachlich-maßvoll und angemessen.
CU
Olaf
Mit dieser Behauptung konnte ich sowieso noch nie was anfangen. Nach meinem Verständnis ist diese Weisheit eher so zu verstehen: Wenn du ein Gesetz übertrittst, weil du es nicht gekannt hast - dein Pech.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass man jeden einzelnen Sachverhalt unserer hochkomplexen Welt mit allen Details kennen muss.
Es ist doch alles eine Frage der Zumutbarkeit: Viele Computernutzer, auch Tauschbörsenteilnehmer haben wenig Ahnung von technischen Hintergründen - sie wollen ihr Gerät und ihre Software benutzen, nicht mehr und nicht weniger. Um einen Computer bedienen zu können, muss man das auch nicht alles wissen.
Um es wieder einmal mit dem vielstrapazierten Autovergleich zu sagen: Ein Autofahrer muss auch nicht wissen, wie viele Zylinder sein Motor hat und wie die technisch genau funktionieren - eine Fahrerlaubnis bekommt er auch ohne diese Details.
Ich finde das Gerichtsurteil sachlich-maßvoll und angemessen.
CU
Olaf