hallo,
ich habe letzte Monat vor einen Zahnartz Praxis meine Auto geparkt,
als ich nach eine Stunde wieder zürck kamm, war ein Din a4 blatt an die Scheibe geklebt, und folgendes von mir gefordert eine unterlassungs erkärung zu unterschreiben das ich da nicht meher parken soll und 11 Euro bezahelnen soll, dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat Pesron keine Geld verlangen kann,
aber jetzt habe ich ein Schreiben von einen Rechtsanwalt bekommen Werner und Werner heißen die netten Herren die wollen 126 Euro und das ich das unterlassungs erkärung unterschreiben soll,
meine frage was soll ich machen? bitte um schnelle hilfe
mein Dank in vorraus
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In unserer Nachbarschaft (Österreich) gibt's den schönen Tatbestand der "Besitzstörung", die meistens eine Besitzstörungsklage nach sich zieht. Es gibt eine Diplomarbeit zu diesem Thema, die auch auf die Situation in Deutschland eingeht. Zu finden ist diese hier.
Im Zusammenhang mit diesem Thread erscheint mir folgender Satz von zentraler Bedeutung:
§ 823 BGB gesteht dem Parkplatzbesitzer [Schadensersatz-]Ansprüche aus unerlaubter Handlung zu, wenn ein bestimmtes Rechtsgut - Besitz bzw. § 858 BGB zählt laut der deutschen hM zu diesen, verletzt wird. Subjektiv reicht jede Form des Verschuldens aus.(Medicus, Bürgerliches Recht, 360)
Diese Ansicht wird auch in diesem Text vertreten.
