"...dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat Pesron keine Geld verlangen kann..."
Exakt! Und weil das so ist, braucht man auch z.B. in Parkhäusern, die ja überwiegend privat betrieben werden, wie auf Flughäfen von deren Gesellschaften, auch nix für's zu bezahlen. Einfach reinfahren, parken und wieder raus-for free! Klasse Sache diese Privatparkhäuser. Oder etwa doch nicht...?
Parkplatz vor Praxis ist u.U. als Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum von der Gemeinde gemietet ODER es handelt sich sogar um Parkraum, der sich auf Privatgrund befindet und vom Bauherrn eigenfinanziert eingerichtet wurde also sogar ganz ihm alleine gehört, wie seine Butze. Die Dinger sind aber natürlich eindeutig so zu kennzeichnen.
Natürlich kann man mit so was sehr wohl bestimmen, wer diesen Raum wann nutzen darf und ihn auch ggf. vermieten. € 11.- ist zwar nicht ganz günstig, doch werden in Innenstadtlagen von München oder Freiburg schon bis zu €5.-/Stunde verlangt-geht also (schönes Schreiben war ja auch noch inklusive).
Nun hast Du ja in Übereinstimmung mit Deinem altgermanischem Rechtsempfinden diese Summe nicht gezahlt ("Dies ist ein freies Land und ich kann wohl parken wo ich will ohne dem Büttel den Zehnt zu zahlen!") und der andere hat halt 'nen Anwalt mit dem Beitreiben der Parkschulden beauftragt. Anwälte können natürlich solche Inkassoaufträge abwickeln. Und genau das tut der nun, wobei halt ein Anwalt mal zünftig Geld kostet.
Das einzige, was ich sehe, ist, dass es ja eine gewisse Schadensminderungspflicht gibt, man also bei Fehlverhaltung eines anderen Schäden nicht unbedingt künstlich in die Höhe treiben darf. (Theoretisch hätte er ja auch Paris Hilton Dir 'nen Brief schreiben lassen können, der wohl wesentlich teurer und dafür auch deutlich fehlerhafter gewesen wäre. Geht aber leider nicht.)
"...da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt" PillePalle, weil eben bei Parkverstößen diese explizit gilt (da wohl sonst zu viele auf der Masche reiten würden)
"... dürfen Bußgelder nur die Polizei und das Ordnungsamt verlangen."
Das mag schon sein im freien Germanien, doch geht's hier um Parkgebühren. Und damit leider "Thema verfehlt" *g*
In Kenntnis all dieser Aspekte wäre es das beste gewesen, ihm den ortsüblichen Tarif für eine Stunde Wellnessparken im Dreisterne-Parkhaus des Ortes zu zahlen (so €3.- bis €5.-), ihn vielleicht dazu kurz drauf hinzuweisen, dass er da mit seinem Laternenparkplatz fürstlich entlohnt ist, Du den Kram damit als erledigt ansiehst und sonst nix weiter unterschreibst.
Noch eine Möglichkeit:
Du wolltest als Schmerzpatient zu ihm, hast es aber durch Diene bekannten Panikattacken nicht über's Herz gebracht, obwohl Du auf einem Spaziergang versucht hast, Dich durch Ablenkung zu beruhigen und bist nach 1 h unverrichteter Dinge wieder abgefahren-vorausgesetzt, die Zeit passt dafür. War Ruhetag, hast Du schließlich nach 1h es geschafft, Dich soweit in den Griff zu bekommen aber als Du die Praxis betreten wolltest, hast aber erst dann gesehen, dass Ruhetag ist und bist wieder weg.
Hast Du auf seinem geheiligten Porscheplatz gestanden, warst Du durch gerade verstauchten Fuß gehandicapt und bist als Patient davon ausgegangen, dass sei schon O.K. zumal Du ja -Achtung Zauberwort- Privatpatient seist.