hallo,
ich habe letzte Monat vor einen Zahnartz Praxis meine Auto geparkt,
als ich nach eine Stunde wieder zürck kamm, war ein Din a4 blatt an die Scheibe geklebt, und folgendes von mir gefordert eine unterlassungs erkärung zu unterschreiben das ich da nicht meher parken soll und 11 Euro bezahelnen soll, dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat Pesron keine Geld verlangen kann,
aber jetzt habe ich ein Schreiben von einen Rechtsanwalt bekommen Werner und Werner heißen die netten Herren die wollen 126 Euro und das ich das unterlassungs erkärung unterschreiben soll,
meine frage was soll ich machen? bitte um schnelle hilfe
mein Dank in vorraus
Off Topic 20.293 Themen, 225.361 Beiträge
da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt.
Soso.
http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftung.php
Aber nachdem die Zahlung nicht mit dem Hinweis "ich nix gefahren, geht mich nix an", sondern stattdessen nur mit einem dämlichen Argument verweigert wurde, wird es da argumentativ sowieso eng.
privat wäre es eher ein Vertragsbruch
Also schließt jemand, der auf dem von Dir gemieteten Pakplatz parkt, einen Vertrag mit Dir? Wie war das noch mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die Grundlage für einen Vertrag sind?
Diesen Link möchte ich allen interessierten noch ans Herz legen.
Da geht es um Eingriffe ins Privateigentum durch unberechtiges Abstellen von Fahrzeugen und die Rechte desjenigen, dessen Besitz gestört wird.
Soso.
http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftung.php
Aber nachdem die Zahlung nicht mit dem Hinweis "ich nix gefahren, geht mich nix an", sondern stattdessen nur mit einem dämlichen Argument verweigert wurde, wird es da argumentativ sowieso eng.
privat wäre es eher ein Vertragsbruch
Also schließt jemand, der auf dem von Dir gemieteten Pakplatz parkt, einen Vertrag mit Dir? Wie war das noch mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die Grundlage für einen Vertrag sind?
Diesen Link möchte ich allen interessierten noch ans Herz legen.
Da geht es um Eingriffe ins Privateigentum durch unberechtiges Abstellen von Fahrzeugen und die Rechte desjenigen, dessen Besitz gestört wird.
