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Falsch geparkt auf ne zahnarzt praxis, Rechtsanwalt schreiben

gutachter1 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
ich habe letzte Monat vor einen Zahnartz Praxis meine Auto geparkt,
als ich nach eine Stunde wieder zürck kamm, war ein Din a4 blatt an die Scheibe geklebt, und folgendes von mir gefordert eine unterlassungs erkärung zu unterschreiben das ich da nicht meher parken soll und 11 Euro bezahelnen soll, dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat Pesron keine Geld verlangen kann,
aber jetzt habe ich ein Schreiben von einen Rechtsanwalt bekommen Werner und Werner heißen die netten Herren die wollen 126 Euro und das ich das unterlassungs erkärung unterschreiben soll,
meine frage was soll ich machen? bitte um schnelle hilfe
mein Dank in vorraus

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Crazy Eye Pumbo „ ...dies habe ich natürlich nicht getan mit der begründung das ein Privat...“
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Halterhaftung gibt es bei Bußgeld verfahren, die eben nur von der Polizei und nicht von Privat initiert werden können ;)

Daher schreibt ich das ja.

Parkgebühren selber müssen inklusive AGB ausgeschrieben und angekündigt sein, ansonsten hat besitzer des privatparkplatz nur das recht abzuschleppen aber auch nur wenn die unkosten dafür geringer sind als der ihn angerichtete schaden. Wenn du zum bleistift nicht aus deiner einfahrt rauskommst, und mal 10min autofahren kannst, kannst du nicht die vollen abschleppkosten einfordern sondern nur das geld was die taxifahrt gekostet hätte.

Edit: der fall ist denke ich ähnlich, http://www2.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/1940709.html

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