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CSU = unglaubwürdig!

gelöscht_84526 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Oder was soll man davon halten, wenn diese Partei im bayerischen Wahlkampf lauthals die Wiedereinführung der Pendlerpauschale nach altem Muster fordert, im Bundestag aber dagegen stimmt?

Hier ein Bericht dazu über die gestrigen Ereignisse im Bundestag bei einer Abstimmung zu eben dieser Pendlerpauschale: Klick.

Da kann man nur noch lachen!

Gruß
K.-H.

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gelöscht_84526 Crazy Eye „ in bundesrat sind sie aber nicht an die verträge gebunden, die sie in...“
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...verlangst du das Politiker vertragsbruch begehen?

Mitnichten! Aber wer gibt denen das Recht, Wahlversprechungen abzugeben, wenn die hinterher sowieso nicht eingehalten werden können? So etwas nennt man "Leere Versprechnungen"!

Der CSU ist sehr wohl bekannt, dass die "Schwesterpartei" CDU dagegen ist, die Pendlerpauschale wieder in ihrer alten Form einzuführen - somit ist das, was da in Bayern verlangt wird, doch völliger Unsinn! Wie will die vergleichsweise kleine Partei CSU das denn durchsetzen?

Gestern hätten die CSU-Abgeordneten die Chance gehabt, zu zeigen, dass sie zum Wohle des deutschen Volkes handeln und ihre Forderungen ernst nehmen. Wie heißt es im Bericht beim Spiegel:

Dem CSU-Parlamentarier Albert Rupprecht fiel schließlich die undankbare Aufgabe zu, die Position seiner Partei zu verteidigen. "Die CSU will die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer", sagte er. Aber: "Wir brauchen zur Umsetzung eine Mehrheit im Bundestag." Wieder schallendes Gelächter - denn die Mehrheit wäre durchaus möglich, wenn CSU und SPD nur gewollt hätten.

Merkst du jetzt was?

Noch eine kleine Passage aus dem Grundgesetz hierzu:

III. Der Bundestag
Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.


Folglich sind sie an parteiinterne Absprachen nicht gebunden, wenn sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Dein Argument mit dem "Vertragsbruch" zieht also nicht.....

Gruß
K.-H.
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