Also, was es alles gibt...
http://nachrichten.t-online.de/c/16/18/21/96/16182196.html
Der alte Sack hat es aber gut, mit 60 sind die zwei Jahre auf Bewährung doch sowas von egal.
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Somit hat das in meinen Augen nichts von einem Gewaltverbrechen.
Glücklicherweise sind Deine Ansichten nicht Grundlage des Strafrechts.
Glücklicherweise sind Deine Ansichten nicht Grundlage des Strafrechts.