Also, was es alles gibt...
http://nachrichten.t-online.de/c/16/18/21/96/16182196.html
Der alte Sack hat es aber gut, mit 60 sind die zwei Jahre auf Bewährung doch sowas von egal.
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Dienste von zwangsprotituierten darf man sich nicht kaufen, wenn du anch blauen Flecken in zusammenhang mit prosstitution googelst solltest du da viele treffer finden:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,553865,00.html
Ansosnten wenn du ne Nutte mit bier bezahlen kannst ist das erlaubt, nur ist stark davon auszugehen das der Nachbar wußte das sie das nicht freiwillig und erst recht nicht aus eigen intresse macht.